Gewährleistungsfall?

Hallo,
ich bitte mal um eure Würdigung bzw. Einschätzung zu folgendem Sachverhalt.

Person X kauft bei einem Autohändler (hat gleichzeitig einen KFZ-Meisterbetrieb)im Oktober 2011 einen BMW 116i, 6 Jahre alt mit einer Laufleistung von ca. 65.000 Km. Der Wagen ist Checkheft gepflegt worden über BMW Niederlassungen. Die letzte Inspektion fand beim Kauf, also nicht durch BMW, sonder vielmehr durch den Verkäufer als KFZ-Meister statt.
Nun bemerkt der Käufer am 16.05.11 ein rasselndes Geräusch im Motor und fährt umgehend zum Verkäufer. Der Wagen wird dort ca. 10 Minuten begutachtet, mit dem Ergebnis, dass sich wahrschenleich irgendwas nicht nährer beunruhigendes am Motor getan hätte und der Käufer gewohnt weiter fahren könne und den Wagen 5 Tage später (Wochenende und Feiertage dazwischen) vorbeibringen könne. Der Käufer setzt fährt also mit dem BMW gewohnt weiter und bemerkt, nach einiger Zeit dass weitere Mängel auftreten (Unruhiger Morotlauf im Leerlauf, Drehzahlabfall, das besagte Geräusch wurde stärker). Käufer beschließt den Wagen nicht weiter zu nutzen sondern ihn am Sonntag vor die Werkstatt zu fahren, damit der Wagen am da ist. Auf der Fahrt zu Werkstatt versagen die Bremsen komplett und der Wagen wurde vom Händler noch am Sonntag abegschleppt. Zwei Tage später kam die Diagnose Steuerkette kaputt, Schaden mindestens 1.000 EUR. Es würde versucht Kontakt zu BMW aufgenommen zu werden und ein Kulanzantrag gestellt. Zwischenzeitlich erfährt der Käufer dass dieses Problem eine große Zahl von gleichen Wagenmodellen betrifft und dass diese während Ihrer BMW Inspektionen im großen Stil mit neuen Kettenspannern versehen wurden, welche den Schaden an der Steuerkette verhindern sollen.

Nun die Frage:
Bestehen gegenüber BMW Ansprüche auf eine kostenlose oder kostengeminderte Reparatur, wenn in dem Wagen trotz der Regelmäßigen Service von BMW keine neuer Spanner verbaut wurde?

Bestehen gegen über dem Verkäufer des Wagen Gewährleistungsansprüche, trotz der Ablauf der 6 Monate, da der Wagen, wohl ohne den neuen Kettenspanner der den Schaden vermutlich verhindert hätte verkauft wurde, obwohl die Problematik beim dem Fahrzeugmodell zumindest dem Händler hätte bekannt sein müssen?
Bestehen vielleicht auch gegebenenfalls Schadenersatzansprüche gegen den Händler, weil er den Käufer trotz Beschreibung der Probleme wieder „auf die Straße gelassen hat“ mit dem Wagen und sich dieser im Nachhinein nicht nur als verkehrsuntauglich sondern als viel schwerer defekt als vermutet heruagestellt hat?

Viel geschrieben…aber ich hoffe mir kann einer helfen, denn ich weiß echt nicht weiter mir der Sache.

Vielen Dank!

Moin, Moin, na das hört sich ja mal nach großer K… an ,

  1. Der Händler der den BMW Verkaufte ist es ein BMW Vertragshändler,
  2. Da die Garantie Abgelaufen ist könnte es Prob. geben.
  3. Machen Sie sich schlau ob es wirklich diese Art von Austausch,(zusatzbau) BEI bmw gab.
  4. versuchen das Sie sich mit BMW und dem Händler einigen können und sich evtl. den Anfallenden tatsächlichen Schaden zu teilen.
    In der Regel gibt es immer mittel und wege um sich zu einigen aber da das KFZ bereits 6Jahre Jung ist könnten Sie auf den Schaden sitzen bleiben , wie gesagt alles Versuchen und wenn es sein muss Rabiarter zu Reagieren gegen BMW bzw. Verkäufer oder gar gegen beide.

Mfg Wolle

Hallo,

Nun die Frage:
Bestehen gegenüber BMW Ansprüche auf eine kostenlose oder
kostengeminderte Reparatur, wenn in dem Wagen trotz der
Regelmäßigen Service von BMW keine neuer Spanner verbaut
wurde?

mangels Vertragsverhältnis mit dem Hersteller bestehen gegen diesen auch keine Ansprüche.

Bestehen gegen über dem Verkäufer des Wagen
Gewährleistungsansprüche, trotz der Ablauf der 6 Monate, da
der Wagen, wohl ohne den neuen Kettenspanner der den Schaden
vermutlich verhindert hätte verkauft wurde, obwohl die
Problematik beim dem Fahrzeugmodell zumindest dem Händler
hätte bekannt sein müssen?

Gegen den Verkäufer bestehen dann Ansprüche, wenn der Käufer beweisen kann, dass ein Defekt auf einen bei Gefahrübergang bereits vorhandenen Sachmangel, und nicht etwa mangelnde Wartung, Fehlgebrauch, Verschleiß, Vorsatz etc. zurückzuführen ist.

Gruß

S.J.

Hallo,

zuerst Entschuldigung für meine späte Antwort.
Der Antwortlink hat nicht funktioniert und die Experten von W.w.W. haben sich einen Dreck darum gekümmert, obwohl ich sie mehrmals kontaktiert habe.
Nun zu Deiner Frage. Entscheidend für die Sachmangelhaftung der das Fahrzeug unterliegt ist es, ob der Fehler bei der Auslieferung des Fahrzeuges vorgelegen hat.Im ersten halben Jahr hat der Händler die Beweispflicht, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht vorgelegen hat. Im zweiten halben Jahr nach Auslieferung muss der Kunde beweisen, dass der Mangel schon bei Auslieferung vorgelegen hat.
Es fällt dieser jeweilige Nachweis sowohl dem Händler als auch dem Kunden schwer, bzw. ist unmöglich. Deswegen bezahlen die Händler in der Regel im ersten halben Jahr den Mangel. Im zweiten halbjahr nicht, weil der Kunde den Beweis nicht antreten kann.
In Deinem Fall ist es jedoch völlig eindeutig. Wenn Du beweisen kanst, dass die Aktion Kettenspanner an Deinem Auto nicht durchgeführt wurde lag der Mangel offensichtlich bei Auslieferung des Fahrzeuges schon vor und der Händler muss die Kosten für die Reparatur übernehmen.
Ich hoffe, dass meine Antwort nicht zu spät kommt.
Wenn doch dann beschwere Dich bitte bei W.w.W. denn ich bin mit der Behandlung des Problems mit dem Antwortlink überhaupt nicht zufrieden.

MfG

W.A.