Gewährleistungsfall KFZ, Werkstatt weit entfernt

Hallo allerseits,

angenommen, dass…

… ein gebrauchtes Auto bei einem Händler vor knapp 6 Monaten gekauft wurde.
… der KFZ-Händler mit Fachwerkstatt über 40 km vom Wohnort entfernt ist.
… ein Mangel am Gebrauchtwagen angezeigt wird, Käufer beruft sich dabe auf Gewährleistung (aufgrund weniger als 6 Monate gilt Beweislastumkehr).
… der Verkäufer willig ist, das Auto zu untersuchen.

Wie würde es dann aussehen mit folgenden Aspekten:
Wer muss das Auto in die KFZ-Werkstatt bringen?
Wer zahlt den benötigten Leihwagen?
Ist das irgendwie geregelt oder geht das immer nach Absprache?

Nun weitergesponnen:
Angenommen, der Verkäufer lässt den Wagen abholen und stellt im Gegenzug ein Leihwagen vor die Tür.
Gesetzt den Fall, dass der bemängelte Fehler nicht akzeptiert bzw. gefunden / lokalisiert werden kann, wer kommt dann für die entstandenen Kosten für Leihwagen und Sprit auf? Wer muss sich um die Rücküberführung kümmern?

Grüße von
Tinchen

Hallo tinchen,

die Werkstatt ist nicht verpflichtet das Fahrzeug zu holen oder dem Besitzer einen Leihwagen zu geben.Gruß elmore

Hallo tinchen,

die Werkstatt ist nicht verpflichtet das Fahrzeug zu holen
oder dem Besitzer einen Leihwagen zu geben.Gruß elmore

Das würde mich wundern, ohne dass ich die genauen Paragraphen kenne. Bei einem ähnlich gelagerten Fall habe ich vor einem Jahr zumindest die Abholung des Fahrzeugs durchgesetzt. Und das hatte sicherlich nichts mit Kulanz zu tun, da schon der Anwalt mit im Spiel war.

Aber das nur am Rande.

Gruß

ALex

Angenommen,der Verkäufer lässt den Wagen abholen…
Hallo ihr beiden,

wie im Ausgangsposting geschrieben:
„Angenommen, der Verkäufer lässt den Wagen abholen…“
:wink:

Grüße von
Tinchen