Hallo allerseits,
angenommen, dass…
… ein gebrauchtes Auto bei einem Händler vor knapp 6 Monaten gekauft wurde.
… der KFZ-Händler mit Fachwerkstatt über 40 km vom Wohnort entfernt ist.
… ein Mangel am Gebrauchtwagen angezeigt wird, Käufer beruft sich dabe auf Gewährleistung (aufgrund weniger als 6 Monate gilt Beweislastumkehr).
… der Verkäufer willig ist, das Auto zu untersuchen.
Wie würde es dann aussehen mit folgenden Aspekten:
Wer muss das Auto in die KFZ-Werkstatt bringen?
Wer zahlt den benötigten Leihwagen?
Ist das irgendwie geregelt oder geht das immer nach Absprache?
Nun weitergesponnen:
Angenommen, der Verkäufer lässt den Wagen abholen und stellt im Gegenzug ein Leihwagen vor die Tür.
Gesetzt den Fall, dass der bemängelte Fehler nicht akzeptiert bzw. gefunden / lokalisiert werden kann, wer kommt dann für die entstandenen Kosten für Leihwagen und Sprit auf? Wer muss sich um die Rücküberführung kümmern?
Grüße von
Tinchen
