Gewährleistungsfall und austausch nun wieder

Im Jahre 08.2008 haben wir einen Pool für den Garten gekauft in 09.2009 wurde dieser getauscht von dem Lieferanten da er Probleme im Material hatte. Nun habe ich gestern wieder die selben Probleme gesehen und natürlich reklamiert. Der Lieferant hat nur Gewährleistung beim ersten kompletten tausch wurden mir alle Aufwendungen (meine eigene Arbeitszeit für die Demontage eines Gartenhauses und die des Krans) komplett erstattet. Kann ich den Artikel wieder komplett tauschen lassen ?

Gruß
Asprey

Hallo

Die Situation kann unmöglich aus der Ferne, und schon gar nicht in so einem Forum beurteilt werden.

Im Gewährleistungsfall muss die Funktion und der Zweck des Pools gegeben sein.
Eine Abnützung, oder ein Verschleiss durch die Verwendung, Umwelteinflüsse oder gar Überbelastung sind davon ausgenommen.

Wenn Sie nachweisen können, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war, und Sie auch nachweisen können, dass Sie den Hersteller bzw. Verkäufer sofort darauf aufmerksam gemacht haben, oder es sich um einen sogenannten verdeckten Mangel handelt den Sie nicht sofort sehen konnten, haben Sie sehr wohl einen Anspruch auf Behebung oder auch einen Vergleich (Preisminderung auf Grund eines Wertverlustes).

Wenn Ihnen der Hersteller das Pool auf Grund von Garantiemängel einmal kostenlos ausgetauscht hat, hat das jedoch nicht zur Folge, dass sie immer wieder ein neues Pool bekommen. Lesen Sie Sich die Garantie des Herstellers genau durch.

Tip:
Nehmen Sie Sich so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt und zeigen Sie ihm all Ihre Aufzeichnungen Unterlagen und Bilder. Er wird Ihnen dann sicher sagen können, ob Sie Rechtsansprüche geltend machen können.

MfG
DI Klaus R. Tiefenbacher

Hallo,

vorausgesetzt, dass keine längere Gewährleistung als die gesetzlich geregelte vereinbart wurde, ist da nichts mehr zu holen.

Die Gewährleistung gilt für die mangelfreie Übergabe (!) der Sache. Ist eine Sache bei Übergabe mangelhaft, verjährt der Anspruch zwei Jahre später. Somit ist der Anspruch verjährt.

Gruß

S.J.

Hallo,

so lange die Gewährleistung besteht ja.
Aber Achtung, die Gewährleistung verlängert sich mit der Lieferung eines neuen Pool n i c h t!!!
Gruß
W.A.

Hallo,

nun ein Recht auf einen Austausch besteht nicht, da muss man sich mit dem Verkäufer bzw. dem Hersteller einigen.

Viel Glück
Peter

hallo aspry,
gewährleisting ist gewährleistung. da ich nachbessern für schwierig halte, wird wohl ein tausch stattfinden. heißt aber auch, 2x gleicher defekt = rücktritt vom kaufvertrag möglich. aber bedenken, dass die nutzung gegengerechnet werden darf vom verkäufer! in wieweit der verkäufer für den abbau des gartenhauses haftet, kann ich nicht sicher sagen.
viel glück + gruß
candy**66