Hallo
Die Situation kann unmöglich aus der Ferne, und schon gar nicht in so einem Forum beurteilt werden.
Im Gewährleistungsfall muss die Funktion und der Zweck des Pools gegeben sein.
Eine Abnützung, oder ein Verschleiss durch die Verwendung, Umwelteinflüsse oder gar Überbelastung sind davon ausgenommen.
Wenn Sie nachweisen können, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war, und Sie auch nachweisen können, dass Sie den Hersteller bzw. Verkäufer sofort darauf aufmerksam gemacht haben, oder es sich um einen sogenannten verdeckten Mangel handelt den Sie nicht sofort sehen konnten, haben Sie sehr wohl einen Anspruch auf Behebung oder auch einen Vergleich (Preisminderung auf Grund eines Wertverlustes).
Wenn Ihnen der Hersteller das Pool auf Grund von Garantiemängel einmal kostenlos ausgetauscht hat, hat das jedoch nicht zur Folge, dass sie immer wieder ein neues Pool bekommen. Lesen Sie Sich die Garantie des Herstellers genau durch.
Tip:
Nehmen Sie Sich so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt und zeigen Sie ihm all Ihre Aufzeichnungen Unterlagen und Bilder. Er wird Ihnen dann sicher sagen können, ob Sie Rechtsansprüche geltend machen können.
MfG
DI Klaus R. Tiefenbacher