Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Gütern

Hallo.

Vor ca. 9 Monaten wurde bei einem Volvo 850 ein gebrauchtes Automatikgetriebe eingebaut. Auf der Rechnung der Fachwerkstatt (1000Euro Getriebe + 1000Euro Einbau) stand das sich die 6 monatige Garantie nur auf das Getriebe und nicht auf den Arbeitslohn bezieht.
Im Falle eines Schadens innerhalb der ersten sechs Monate hätte der Kund nochmal 1000Euro Einbaukosten selbst zu tragen. Nun sind 9 Monate vergangen und das Getriebe ist defekt.
Die Werkstatt verwaist auf die 6 Monate Garantie, die ja nunmehr abgelaufen sind.
Frage:
Ist rechtlich nicht eine Garantie von 12 Monaten vorgesehen? Versucht sich die Werkstatt hier vor den Folgekosten zu drücken?
Vielleicht kann hier jemand eine Antwort geben
Vielen Dank!

Hallo,

Nun sind 9 Monate vergangen und das Getriebe ist defekt.
Die Werkstatt verwaist auf die 6 Monate Garantie, die ja
nunmehr abgelaufen sind.
Frage:
Ist rechtlich nicht eine Garantie von 12 Monaten vorgesehen?

siehe hierzu zunächst http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/entry/1152?cont….

Die Garantie ist abgelaufen, es bestehen aber grundsätzlich noch Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung/Sachmängelhaftung.

Hierfür müsste der Kunde jedoch den Beweis antreten, dass das Getriebe bereits bei Einbau mangelhaft war, was in der Praxis schwer bis unmöglich sein dürfte.

Gruß

S.J.