Gewährleistungsfrist Hausbau: Wann beginnt sie?

Bei der Abnahme des Hauses mit meinem Bauträger haben sich einige Mängel ergeben,
ausserdem fehlen noch einige Restarbeiten (z.B. Treppenstufen, Handlauf, eine Trockenbauwand, Verkleidung des Versorgungsschachtes, etc.).
Die Abnahme ist jetzt schon gemacht worden, damit wir mit unseren Eigenleistungen beginnen können.
Im Abnahmeprotokoll werden diese Punkte genau aufgezählt und die Erledigung bis Ende nächsten Monats zugesichert.
ABER:
Es ist angegeben, dass die Gewährleistungsfrist bereits mit dem Tag dieser Abnahme beginnt.
Wie sieht es jedoch mit der Gewährleistungsfrist für die noch ausstehenden Arbeiten bzw. Mängelbehebung aus? Die Gewährleistung dafür beginnt doch erst wenn diese Arbeiten fertiggestellt sind (also frühestens Ende nächsten Monats), oder???
Davon steht jedoch im Protokoll kein Wort…

Wer weiss Rat?

MfG
Werner

Hallo Werner,
Du hast Recht sie beginnt erst später.

Gemäß der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) ist im Teil B unter § 13 Absatz 4 der beginn der Gewährleistung geregelt. Man geht dort von Abnahmen oder Teilabnahmen aus. Da es sich bei den noch ausstehenden Leistungen bei Dir um teilweise ganze Bauteile handelt, (eine ganze Wand oder die Treppenstufen) würde ich es folgendermaßen sehen:
Es hat bis jetzt eine Abnahme stattgefunden, bei der Teilleistungen von der Abnahme ausgeschlossen waren, da sie noch gar nicht fertiggestellt waren. Es muß also später noch eine Abnahme dieser bisher nicht abgenommenen Leistungen stattfinden.
Im Gesetzestext lautet es: "die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistung; nur für in sich abgeschlossene Teile der leistung beginnt sie mit der Teilabnahme.

Das bedeutet also die Gewährleistungsfrist für alle Abgenommenen Bereiche hat begonnen. Für die noch fehlenden leistungen beginnt sie erst mit der Nachabnahme.

So - das ist die Sichtweise im Baurecht - allerdings solltest Du nochmal in den Vertrag sehen, den Du mit dem Bauträger gemacht hast, vielleicht liegt dort nicht die VOB zugrunde und es ist etwas anderes dazu abgemacht worden.

Viel Glück Regine