Bei der Abnahme des Hauses mit meinem Bauträger haben sich einige Mängel ergeben,
ausserdem fehlen noch einige Restarbeiten (z.B. Treppenstufen, Handlauf, eine Trockenbauwand, Verkleidung des Versorgungsschachtes, etc.).
Die Abnahme ist jetzt schon gemacht worden, damit wir mit unseren Eigenleistungen beginnen können.
Im Abnahmeprotokoll werden diese Punkte genau aufgezählt und die Erledigung bis Ende nächsten Monats zugesichert.
Es ist angegeben, dass die Gewährleistungsfrist bereits mit dem Tag dieser Abnahme beginnt.
ABER:
Wie sieht es jedoch mit der Gewährleistungsfrist für die noch ausstehenden Arbeiten bzw. Mängelbehebung aus? Die Gewährleistung dafür beginnt doch erst wenn diese Arbeiten erledigt sind (also frühestens Ende nächsten Monats), oder???
Davon steht jedoch im Protokoll kein Wort…
Wer weiss Rat?
MfG
Werner