Gewährleistungsfrist

Hallo,
ich habe eine Frage zu den neuen Gewährleistungsfristen, auf gebrauchte Artikel.
ich kaufe mir ein ca. 30 Jahre alten Fotoapparat im Secondhandshop, geht der nach ca. 8 Monaten kaputt, kann ich mir den reparieren lassen, oder den Kaufpreis erstatten lassen? Wie ist dass mit Antiquitäten, denen neue Teile eingebaut werden?
Nach den neuen Reglungen kann es ja auch keine geminderte Ware mehr geben, die früher unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung angeboten wurden.
Mit freundlichen Grüssen
Kraft

Hallo
die Gewährleistungsfrist beträgt jetzt zwei Jahre, sie kann auch bei Gebrauchtwaren nicht mehr ausgeschlosen werden; in diesem Fall ist jedoch eine Verkürzung auf 12 Monate möglich, und zwar durch Einzelvertrag oder AGB.
Wenn im Vertrag immer noch steht „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ gilt diese Klausel nicht und es tritt wieder die zweijährige Frist ein.

Bei Gebrauchtwaren ist jedoch für die in Anspruch nahme wichtig:
Welche Eigenschaften hat ein so altes Gerät üblicherweise, was kann ich erwarten. Das bei einem 30 jahre alten Fotoapparat mal was kaput geht muss eigentlich erwartet werden - es kommt hier auf den konkreten Schaden an.

Gruß
HaWeThie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]