Gewährleistungsgarantie bei Dacharbeiten

Mein Unternehmen hat vor 4 Jahren, ein Dach durch einen Subunternehmer eindecken lassen. Jetzt möchte mein ehemaliger Auftraggeber das Dach neu eingedeckt haben, da sich Risse bei den Wellblechen bilden. Nun ist meine Frage Hafte ich dafür oder der Subunternehmer. Ein weiteres Problem ist, dass dieses zwischenzeitlich sein Geschäft geschlossen hatte und es jetzt im Mai wieder eröffnen möchte. Wie verhalte ich mich jetzt?

Ich fürchte genaue Antwort kann da nur ein Fachanwalt geben.
Ich vermute aber, dass Sie beide sich die Kosten teilen müssen, steht in Ihrem
Vertrag nichts über prozentuale Haftung bei Beauftragung durch einen Sub?

Wenn der Sub natürlich insolvent ist, und deshalb sein Geschäft geschlossen hat
sieht es schlecht für sie aus. Oder hat er jetzt quasi unter anderem Namen sein
neues Geschäft eröffnet???

Der Vertrag ist zwischen Ihnen und Ihrem Auftraggeber zustande gekommen, also sind Sie bzw. Ihr Unternehmen haftbar. Die Beauftragung eines Subunternehmers für die Ausführung der Arbeiten ist schließlich nicht das Problem Ihres Auftraggebers.
Andererseits werden Sie sicherlich auch mit dem von Ihnen beauftragten Subunternehmen einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben und müßten dann wiederum Ihrerseits diesen in Regress nehmen, wenn Sie jetzt an den Auftraggeber Schadenersatz leisten müssen. Kurz zusammengefaßt: Sie haften gegenüber dem Eigentümer des Daches und müssen sich dann an den Subunternehmer wenden. Sollte dieser inzwischen in Konkurs gegangen sein und erst unter neuer Firmierung wiedereröffnen, haben Sie allerdings schlechte Chancen.
Mein Tipp: Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Handwerkskammer oder IHK; dort kann man Sie entsprechend rechtlich beraten.

hallo

ok ich denke mal das es auf die ausgeführten arbeiten eine 5 jährige gewährleistung gibt.Ich würde sagen da du ja der hauptunternehmer bist,must du die gewährleistung übernehmen, "ABER " den subi dazu veranlassen must die gewährleistung zu übernehmen weil er ja in deinen namen die arbeiten ausgeführt hat. wenn die firma unter dem selben namen wieder aufmacht müste sie die gewährleistung eigentlich übernehmen.Aber Risse in Wellblech nach 4 Jahren ist auch ungewöhnlich , vielleicht mal über die Wellblech Firma Nachfragen wegen Gewährleistung !!!
Ok Hoffe konnte etwas Helfen!!

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Hallo auch
Erstmal ist die fragen nach was für eine Gewährleistungs Garantie das Dach gemacht wurde.
Da gibt es einmal die Übliche die ist nach VOB da ist die Gewährlwistung 2Jahre.
Oder nach BGB die ansich nur bei Öffentlichen Bauten zum tragen kommt, da wäre die Gewährleistung 5Jahre.
Zum anderen ist der Subunternehmer dafür Haftbar.
Das ist das Problem in Deutschland, die sind dann meist weg. Oder wie in Ihrem Fall, machen die nach ein paar Monaten unter anderen Namen wieder auf.
So sind sie dann aus der Gewährleistung raus.
Der Kunde bleibt dann mit dem Schaden hängen.
Laut Deutscher Rechtssprechung kann man da wenig machen.Leider.
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiter helfen.
Falls Sie noch fragen haben beantworte ich sie gern.

MIt freundlichem Gruß

Frank Steinberg

Hallo,
dafür geradestehen muss der Auftragsnehmer. Ob und welchen Sub-ler er einsetzt, ist nicht das Thema des Auftraggebers. Allerdings erscheint mir die Forderung überzogen (ganz neu eindecken lassen???).
Im Zweifel einen Fachanwalt einschalten, da ich das Thema an sich nur von der Versicherungsseite kenne,
viele Grüße
Andreas