Ich hab den §439b BGB gelesen und verstehe es nicht.
Dort steht das man verlangen kann dass ein Gerät, wenn es innerhalb des ersten halben Jahres nicht mehr funktioniert sofort zurückgeben kann ohne dass der Verkäufer ein Nachbesseerungsrecht hat.
Ja was gibt es jetzt das Nachbesserungsrecht des Verkäufers mit 2 Versuchen oder gibt es das nicht mehr?
Ich hab den §439b BGB gelesen und verstehe es nicht.
die lösung ist ganz einfach…§ 439b bgb existiert nicht.
Dort steht das man verlangen kann dass ein Gerät, wenn es
innerhalb des ersten halben Jahres nicht mehr funktioniert
sofort zurückgeben kann ohne dass der Verkäufer ein
Nachbesseerungsrecht hat.
nein, das steht da nicht.
Ja was gibt es jetzt das Nachbesserungsrecht des Verkäufers
mit 2 Versuchen oder gibt es das nicht mehr?
es gibt die nachbesserungsobliegenheit des verkäufers, d.h. der käufer kann grds. weitergehende mängelrechte (rücktritt, minderung, schadensersatz statt der leistung) geltend machen, wenn er zuvor dem verkäufer die möglichkeit der nachbesserung (§ 439 I bgb) gegeben hat.
das mit den 2 versuchen ist ein weitverbreiteter irrtum, der wohl aus einem falschen verständnis von § 440 bgb resultiert.