Gewährleistungsmängel - letzte Rate zahlen?

Hallo zusammen,

beim Kauf einer Neubauwohnung sind nun alle Abnahmemängel behoben worden und der Bauträger fordert jetzt die letzte Rate.

Allerdings sind bereits schwerwiegende Gewährleistungsmängel aufgetreten. Muss die letzte Rate trotzdem bezahlt werden (damit fällt mein Druckmittel für eine schnelle Beseitigung der Gewährleistungsmängel weg…)?

Danke, Anna.

Allerdings sind bereits schwerwiegende Gewährleistungsmängel
aufgetreten. Muss die letzte Rate trotzdem bezahlt werden

Ohne Deinen Zahlungsplan zu kennen, würde ich die letzte Rate zurückhalten, bis die Mängel beseitigt sind. Auch wenn das in Deinem Falle juristisch nicht 100 %ig sein sollte, ist das das beste Mittel um die Restarbeiten erledigt zu bekommen.

Inwiefern der Einbehalt gerechtfertigt ist, hängt natürlich ein Stück weit auch von den vertraglichen Regelungen ab, die Ihr veeinbart habt.

Du solltest aber in jedem Fall alles versuchen, die Zahlung zurückzuhalten. Vorher könntest Du noch folgendes machen:

  • Biete ihm die Zahlung im Austausch gegen eine Vertragserfüllungsbürgschaft (5% der Auftragssumme) an. Falls die Mängel nämlich VOR der Übergabe gerügt wurden, handelt es sich noch um VE-Mängel.
    Die Bürgschaft wird er Dir nicht geben wollen - die Kostet ihn nämlich Geld.
    (alternativ eine Gewährleistungsbürgschaft von ca. 5% des Kaufpreises, sofern Du die Mängel wirklich erst NACH der Übergabe festgestellt hast)

  • Mach ALLES schriftlich !!
    Sende Fotos, schreibe ihm zu den Mängeln. Schreibe „Abhilfeaufforderungen“ und „Mangelanzeigen“.

  • Drohe u.U. an, einen Gutachter einzuschalten, den er bei Feststellen eines Mangels bezahlen müsste (falls er die Mängel bestreitet).

  • Drohe die Ersatzvornahme mit Rechnungskürzung an (also: Mängel von Drittunternehmen beseitigen lassen und das Geld beim Bauträger abziehen)

  • schau Dir die VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen) an - dort sind die Regelungen unter „Mängelansprüche“ ausfegführt. Das hilft natürlich dann am besten, wenn Ihr einen Bauvertrag (und keinen Kaufvertrag) habt. (Falls Ihr einen Kaufvertrag habt - probier´s trotzdem !)

… it´s a dirty job - aber wenn Du´s nicht machst, macht´s keiner und Du zahlst Dein schwer verdientes Geld für Pfusch.
Notfalls hol´ Dir einen Fachmann (Architekt, Bauleiter, Bauherrenberater) zur Seite. Selbst wenn Du für den nochmal 500,- Euro drauflegst, ist´s besser, als Jahrelang der Mängelbeseitigung hinterherzurennen.

viel Erfolg

Tim

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