Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe immer wieder Probleme mit einigen Märkten
(meist Lidl oder Netto).
Neuester Fall:
Wenn man ein Produkt bei Netto im Kreis Neuss kauft und dieses muß beanstandet werden, wird man bei Netto mit dem Satz abgewimmelt „wir haben nur eine Gewährleistung von 2 Monaten, darüber hinaus müssen Sie sich an den Hersteller wenden“.
Ist das so gesetzlich o.k.?
ich glaube zwar nicht das die Vorgangsweise okay ist, aber am besten du wendest dich an einen Verbraucherschutzexperten. Die können da sicher weiterhelfen.
Hallo Janosch,
ich weiss zwar nicht wie die genaue Regelung mit Garantie/Gewährleistung usw derzeit (in Österreich) ist - da ist mir Juristendeutsch zu hoch & Interesse zu niedrig.
Zumindest hab ich schon einige Sachen in den letzten Jahren nach ± 1 Jahr reklamiert, & entweder Ersatz, Gutschein, oder das Nachfolgeprodukt gegen Aufpreis bekommen.
Nachdem dort keine Experten vor Ort sind, geben die Marktleiter nach kurzen technischen Redeschwall meinerseits klein bei…
Die 2-Monate-Aussage klingt fuer mich seltsam kurz. Eigentlich ist der Verkäufer für die Qualität der Produkte verantwortlich & muss sich kümmern.
Aber ganz ehrlich - ich weiss die Regelungen nicht so genau, aber die Drohung mit Arbeiterkammer hat immer noch geholfen.
mfg J
Hi,
die Garantiebedingungen sind ja abhängig vom Produkt. Bei 500 Salz oder bei einem TV Gerät.
Wenn ein Gerät gekauft wird, werden die Garantiebedingungen festgelegt. -Z.T durch Zuzahlung von 2 auf 5 Jahre verlängert.
Ich wende mich im Zweifelsfall immer an die Verbraucherverbände!
Manchmal genügt es auch damit zu drohen!
MfG Crace