Gewährleistungspflichten eines Küchenherstellers

Guten Morgen,

Nach Zusage des Austausches durch den Monteur

Die Aussage eines Monteurs hat keine rechtliche Bindung

…wurde das „Kulanzangebot“ durch den Hersteller
zurückgezogen.

Berechtigt. Der Kunde muss nachweisen, ob der Schaden nicht durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Spülmaschinentür nach Gebrauch ein wenig offen stehen lassen) verursacht wurde und die Arbeitsplatte einen grundsätzlichen Fehler bereits bei Einbau vorgewiesen hat.

Fragen: Besteht ein Anspruch auf komplette Wandlung? Gibt es
bei teilweiser Wandlung einen Anspruch auf Wertersatz?

Nein.

Beinhaltet ein Quellschaden einer Arbeitsplatte einen
Gewährleistungsanspruch?

s. oben

Sind diese Ansprüche durchsetzbar?

Kaum, lediglich über Kulanz.

Gruß
Der Franke