Gewährleistungsrecht ?!

Hallo,

Problem:

Person A kauft sich Anfang des Jahres ein Handy bei einem bekannten Handyhändler hier einfach E genannt. So Person A merkt dass das Handy zunehmend mit der Verbindung Probleme hat, Person A muss sehr häufig es aus bzw. einschalten damit telefoniert werden kann. Nun ist Person A zum Händler gegangen um dies zu reklamieren. Der Händler weigert sich aber was zu tun, als Begründung: Wenn ich das Handy mit einem Vertrag gekauft hätte könnte man was machen, da ich dies jedoch frei gekauft habe (dementsprechen auch viel mehr Geld bezahlt), ist da nichts zu machen ich solle doch bitte den Herstelle „S“ kontaktieren und es mit dem klären !

Ich meine hier in Deutschland gibts doch ein Gewährleistungsrecht was den Händler hier zwingt zu handeln, hilfreich were mir also am besten Paragraphen auf die ich den Händler hinweisen kann oder wo ich gegen den Händler was unternehmen kann, oder liege ich doch hier flasch und er muss nichts machen, übrigens seit dem Kauf sind nicht mal 6 Monate vergangen.

Vielen Dank im Voraus.

Du liegst richtig, und du solltest innerhalb der sechs Monate handeln, um noch von der Beweislastumkehr zu handeln. Die §§ sind z.B. 433 f., 437 BGB, aber das bringt dir ja nichts, das zu wissen. Such dir einen Anwalt.

Levay

Hallo,

obwohl A im Recht ist und das Gewährleistungsrecht über den Händler in Anspruch nehmen könnte, würde ich raten, die Sache über die Herstellergarantie direkt beim Hersteller abzuwickeln. Die sind schneller und kulanter.

Gruß Ebi

Anmerkung
Hallo,

obwohl A im Recht ist und das Gewährleistungsrecht über den
Händler in Anspruch nehmen könnte, würde ich raten, die Sache
über die Herstellergarantie direkt beim Hersteller
abzuwickeln. Die sind schneller und kulanter.

Wenn der Hersteller das Gerät aber austauscht, besteht hinterher kein Anspruch mehr ggü. dem Händler.
Und natürlich ist erstmal zu prüfen, ob überhaupt eine Herstellergarantie besteht - villeicht sind irgendwelche nichterfüllte Bedingungen daran gekoppelt (Registrierungskarte, Originalverpackung o.ä.).
Gruß
loderunner (ianal)

Fragen …
Hallo,

ist Person A Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des BGB ?

Das ist hier die Gretchenfrage um zu beurteilen "wer hat weshalb einen Anspruch gegen wen.

Auch wenn Person A Verbraucher ist, dürfte die Beweislastumkehr laut Verbrauchsgüterkauf nicht mehr greifen, so dass die Beweislast, dass bereits bei Übergabe ein Sachmangel vorlag, beim Käufer liegen dürfte.

Gruß

S.J.

H"allo,

Problem:

Person A kauft sich Anfang des Jahres ein Handy bei einem
bekannten Handyhändler hier einfach E genannt. So Person A
merkt dass das Handy zunehmend mit der Verbindung Probleme
hat, Person A muss sehr häufig es aus bzw. einschalten damit
telefoniert werden kann. Nun ist Person A zum Händler gegangen
um dies zu reklamieren. Der Händler weigert sich aber was zu
tun, als Begründung: Wenn ich das Handy mit einem Vertrag
gekauft hätte könnte man was machen, da ich dies jedoch frei
gekauft habe (dementsprechen auch viel mehr Geld bezahlt), ist
da nichts zu machen ich solle doch bitte den Herstelle „S“
kontaktieren und es mit dem klären !

Ich meine hier in Deutschland gibts doch ein
Gewährleistungsrecht was den Händler hier zwingt zu handeln,
hilfreich were mir also am besten Paragraphen auf die ich den
Händler hinweisen kann oder wo ich gegen den Händler was
unternehmen kann, oder liege ich doch hier flasch und er muss
nichts machen, übrigens seit dem Kauf sind nicht mal 6 Monate
vergangen.

Vielen Dank im Voraus.

Auch wenn Person A Verbraucher ist, dürfte die
Beweislastumkehr laut Verbrauchsgüterkauf nicht mehr greifen,
so dass die Beweislast, dass bereits bei Übergabe ein
Sachmangel vorlag, beim Käufer liegen dürfte.

Soso, und was veranlasst dich zu dieser Annahme? Der Kauf liegt keine sechs Monate zurück; das langt.

Levay

Thema Erledigt
Hey,

Vielen Dank für eure Antworten, ich war da nochmal gestern und der Händler hat das Handy angenommen. Nunja als er mir den Schein gab (Reparaturschein) stand da falls dort kein Defekt gefunden wird muss ich eine Bearbeitungsgeb. von ca. 20,- Euro zahlen, ich denke er wird nix finden, wie soll ich nun auch das gegenteil beweisen. Ich Warte mal ab… vll. muss ich mich bald an euch wieder wenden :smile:, dennoch nochmal Vielen Dank für Eure Antworten.

mfg.

Ups…
Sorry, das hab ich übersehen. Eingangs hieß es „Anfang des Jahres“. Du hast natürlich recht.

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