Hallo,
im Januar d. J. wurden im Winterschlussverkauf ein Paar Lederstiefel gekauft.
Diese Stiefel wurden dann nur wenige male bis zum Frühling getragen.
Erst jetzt zum Winterbeginn wurden diese Stiefel wieder hervor geholt und wieder benutzt.
Nun zeigt sich allerdings, dass die Stiefel nicht wasserdicht sind obwohl diese als Winterware gekauft wurden.
Kann man hier nach dem Gewährleistungsrecht / Sachmangel noch die Stiefel umtauschen, wenn man den Kaufbeleg vorlegen kann?
Regards
Hallo,
Nun zeigt sich allerdings, dass die Stiefel nicht wasserdicht
sind obwohl diese als Winterware gekauft wurden.
Kann man hier nach dem Gewährleistungsrecht / Sachmangel noch
die Stiefel umtauschen, wenn man den Kaufbeleg vorlegen kann?
wenn der Käufer den Beweis antreten kann, dass die Wasserundichtigkeit auf einen Sachmangel zurück zu führen ist, der schon bei Gefahrübergang (Kauf) vorhanden war: Ja.
Sonst nicht.
Gruß
S.J.
Hallo,
wenn der Käufer den Beweis antreten kann, dass die
Wasserundichtigkeit auf einen Sachmangel zurück zu führen ist,
der schon bei Gefahrübergang (Kauf) vorhanden war: Ja.
Alle Winterstiefel müssen wasserdicht sein???
Erstaunte Grüße,
Tinchen
Hallo,
wenn der Käufer den Beweis antreten kann, dass die
Wasserundichtigkeit auf einen Sachmangel zurück zu führen ist,
der schon bei Gefahrübergang (Kauf) vorhanden war: Ja.Alle Winterstiefel müssen wasserdicht sein???
nein. Hab ich das gesagt?
Gruß
S.J.