Guten Tag,
bin neu hier entschuldigt also bitte wenn etwas nicht so passt.
Mr.X hat am 30.7.08 einen LCD Fernseher gekauft und auch Zuhause angeschlossen musste dann aber Feststellen das die Xbox Konsole über die HDMI Eingänge ein flimmerndes Bild liefert. Nach Rücksprache mit dem Händler sollte Mr.X doch ein anderes Kabel probieren was X tat. Aber es war ein VGA Kabel eine andere Technik, jedoch lief über VGA bei X alles ok.
Ok die Zeit verflog und Mr.X kaufte mir einen Blu Ray Player der auch über HDMI angeschlossen wurde. Das Problem von damals tritt wieder auf.
Der Händler sagte X er soll sich an den Hersteller wenden was ich tat. Die Schickten 2 mal einen Techniker der das Problem nicht lösen konnte. Also ging X wieder zum Händler und der Verweigert einen Rücktritt, Schadensersatz noch ein Leihgerät bei Einschicken. Händler fordert von X noch weitere Reperaturen,…
Nun zu meinen Fragen:
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Das Problem bestand seit Kauf und das können Zeugen bezeugen sowie 3 Beiträge in verschiedenen Foren welche 2 Wochen nach Kauf geposted wurden. Sollte als Beweiss doch reichen oder ?
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Laut Gewährleistungsrecht entscheidet Grundsätzlich der Käufer ob das Gerät getauscht wird oder repariert. Denn Tausch verweigert der Händler ist das zulässig, welche chancen oder möglichkeiten hat X nun ?
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Wie oft darf das gerät repariert werden ? Spielen ABGs der Händler hier ne Rolle ?
Hallo,
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Das Problem bestand seit Kauf und das können Zeugen bezeugen
sowie 3 Beiträge in verschiedenen Foren welche 2 Wochen nach
Kauf geposted wurden. Sollte als Beweiss doch reichen oder ?
Im Prinzip schon. Im Zwiefelsfall wird das aber ein Richter entscheiden. Ich würde sagen, es reicht.
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Laut Gewährleistungsrecht entscheidet Grundsätzlich der Käufer
ob das Gerät getauscht wird oder repariert. Denn Tausch
verweigert der Händler ist das zulässig, welche chancen oder
möglichkeiten hat X nun ?
Der Käufer hat die Wahl. Verweigert der Händler die Nachbesserung hartnäckig, berechtigt das idR. vom Vertrag zurück zu treten.
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Wie oft darf das gerät repariert werden ? Spielen ABGs der
Händler hier ne Rolle ?
Laut BGB gilt eine Nachbesserung idR. nach dem zweiten Mal als fehlgeschlagen. AGB des Händlers können diese Regelung nicht zum Nachteil des Kunden abändern.
Gruß
S.J.
Mr. X hat sich die Agbs angesehen und dort steht 2 Nachbesserungen danach ist als als fehlgeschlagen anzusehen. Dann Rief Mr.X den ändler an und verlangte einen Austausch oder den Rücktritt des Kaufvertrages. Beides wurde auf brutalste Art Verbal abgeschmettert und gesagt gehen sie zum Anwalt. Mr.X ist ziemlich schockiert darüber und verlangte eine erneute Klärung was wiederum abgeschmettert wurde. Diesmal sagte man sie können nix tun ein Einschicken muss geschehen also somit eine dritte nachbesserung.
6 wochen wartezeit die später als Minderung des Kaufpreises durch Händler angerechnet werden sieht X nicht ein.
Ist dies zulässig ?
Ist dies zulässig ?
Ließt du die Antworten auf deine Fragen nicht?
Da steht doch alles wesentliche drin…
Hallo,
6 wochen wartezeit die später als Minderung des Kaufpreises
durch Händler angerechnet werden sieht X nicht ein.
war die Ware wirklich zum Zeitpunkt des Kaufes mangelhaft (bzw. greift die Fiktion des § 476 BGB), gibt es keinen Anspruch Minderung auf Nutzungsentschädigung.
Gruß
Christian
Doch hatte ich gelesen. Hab eine letzte Frage die ich nicht Recherchieren konnte. Zählt als Nacherfüllung ein Reperatur Dienst des Herstellers an denn der Händler verwiesen hat ?
So danke dir,
jetzt geht es weiter. Als der LCD erworben worden war war es noch ein anderer Laden der jetzt Insolvenz angemeldet hat. Der jetzige Händler hat diesen laden und die Mitarbeiter übernommen. Wusste nicht das das eine Rolle spielt.
Aufjedenfall hat der Geschäftsführer gemeint entweder eine 3te Nachbesserung(sie stellen dann eine Kulanzantrag ohne sicheren Ausgang an herrsteller) oder aber wenn man zurück treten möchte vom Kaufvertrag geht das an denn Insolvenzverwalter und ich erhalte nur einen Teil meines Geldes.
Also bleibt mir keine andere wahl oder ist das anfechtbar. Gibts die Möglichkeit wenigestens auf Kaufpreisminderung und dann Garantie Technisch nur mit dem Hersteller zu verhandeln ?
Hallo,
jetzt geht es weiter. Als der LCD erworben worden war war es
noch ein anderer Laden der jetzt Insolvenz angemeldet hat. Der
jetzige Händler hat diesen laden und die Mitarbeiter
übernommen. Wusste nicht das das eine Rolle spielt.
das ändert so einiges an der Situation. Sofern der jetzige Inhaber nicht die Rechtsnachfolge und damit alle Rechten und Pflichten übernommen hat, besteht diesem gegenüber keinerlei Anspruch.
Aufjedenfall hat der Geschäftsführer gemeint entweder eine 3te
Nachbesserung(sie stellen dann eine Kulanzantrag ohne sicheren
Ausgang an herrsteller) oder aber wenn man zurück treten
möchte vom Kaufvertrag geht das an denn Insolvenzverwalter und
ich erhalte nur einen Teil meines Geldes.
Das finde ich schon ein Entgegenkommen, das sich der jetzige Inhaber überhaupt kümmert. Ob von Insolvenzverwalter überhaupt etwas zu erwarten ist, stelle ich mal stark in Frage.
Also bleibt mir keine andere wahl oder ist das anfechtbar.
Gibts die Möglichkeit wenigestens auf Kaufpreisminderung und
dann Garantie Technisch nur mit dem Hersteller zu verhandeln ?
Garantie ist nun wieder etwas ganz anderes. Besteht denn eine Herstellergarantie? Was steht in den Bedingungen?
Gru
S.J.