Hallo
ich studiere zZ architektur und muss für ein Fach einen Gewährleistungsterminkalender erstellen.
Nun haben sich viele Fragen ergeben für die ich auch bei google keine antworten finde.
Es wird ja in der Regel für Bauleistungen die nach VOB vereinbart sind eine 5 Jährige Gewährleistung von AN erbracht. Jedoch gibt es Bauleistungen für dich ich nicht sicher bin wie die Gewährleistung gehandhabt wird.
Wie ist es mit Landschaftsbauarbeiten?
Und für Arbeiten in Elektro und Heiztechnik, wird da nicht die Herstellergewährleistung von 2 Jahren in betracht gezogen und auch so entsprechend in den Kalender eingetragen?
danke für alle antworten