Gewährleistungsterminkalender für Bauleistungen

Hallo

ich studiere zZ architektur und muss für ein Fach einen Gewährleistungsterminkalender erstellen.
Nun haben sich viele Fragen ergeben für die ich auch bei google keine antworten finde.

Es wird ja in der Regel für Bauleistungen die nach VOB vereinbart sind eine 5 Jährige Gewährleistung von AN erbracht. Jedoch gibt es Bauleistungen für dich ich nicht sicher bin wie die Gewährleistung gehandhabt wird.

Wie ist es mit Landschaftsbauarbeiten?
Und für Arbeiten in Elektro und Heiztechnik, wird da nicht die Herstellergewährleistung von 2 Jahren in betracht gezogen und auch so entsprechend in den Kalender eingetragen?

danke für alle antworten

Hi,

Es wird ja in der Regel für Bauleistungen die nach VOB
vereinbart sind eine 5 Jährige Gewährleistung von AN erbracht.

Das ist schon mal nicht richtig. Nach VOB beträgt die Gewährleistung 4 Jahre, nach BGB 5.

http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/vob/vob13.htm

Jedoch gibt es Bauleistungen für dich ich nicht sicher bin wie
die Gewährleistung gehandhabt wird.

Wie ist es mit Landschaftsbauarbeiten?
Und für Arbeiten in Elektro und Heiztechnik, wird da nicht die
Herstellergewährleistung von 2 Jahren in betracht gezogen und
auch so entsprechend in den Kalender eingetragen?

Beim Rest kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Wenn ich mich richtig erinnere gilt für Feuerungsstätten eine Gewähr von 2 Jahren, aber sicher bin ich mir nicht.

Gruß
Tina

Vieles ist - wie so oft- Vereinbarungssache.
Nur an den gesetzlichen Mindest- Regelungen kommt keiner vorbei.

Hier ist ein recht fundierter Artikel dazu:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=gew%C3%A4hrlei…

hallo,

Und für Arbeiten in Elektro und Heiztechnik, wird da nicht die
Herstellergewährleistung von 2 Jahren in betracht gezogen und
auch so entsprechend in den Kalender eingetragen?

da wirst du voraussichtl. hier keine guten Antworten finden. Es wurde hier schon des öfteren in den Rechtsforen streithaft diskutiert (aber jedesmal ohne Ergebnis), ob nun ein Wasserhahn, ein Bewegungsmelder oder eine Schaltuhr im E-Verteiler nun ein fest mit dem Gebäude verbundenes Bauteil ist oder nicht.

Wenn ja - also fest mit dem Gebäude verbunden - würde die 4-5jährige Gewährleistungsfrist für Bauleistungen gelten.

WEnn nein - wovon der praktisch existierende Handwerker auszugehen scheint - die 2-jährige Gewährleistung aus dem Handelsrecht gelten.

Es gab aber leider keinen, der es defintiv beantworten kann und das Netz gab dazu auch keinen passenden Hinweis.

Gruss Schorsch, der Handwerker ist

danke für alle antworten

gerne