Gewährleistungsumfang bei neuem Kfz-Scheinwerfer

Vor 15 Monaten wurde werkstattseitig auf Rechnung ein komplett neuer Scheinwerfer in einen gebrauchten PKW eingebaut. Nun ist das Abblendlicht defekt. Eventuell ist es nur die Lampe (Verschleißteil ohne Gewährleistung?), eventuell mehr. In welchem Umfang könnte der Halter verpflichtet sein, Rep.-Kosten selbst zu tragen?

Gruß
s.

Vor 15 Monaten wurde werkstattseitig auf Rechnung ein komplett
neuer Scheinwerfer in einen gebrauchten PKW eingebaut. Nun ist
das Abblendlicht defekt. Eventuell ist es nur die Lampe
(Verschleißteil ohne Gewährleistung?), eventuell mehr. In
welchem Umfang könnte der Halter verpflichtet sein,
Rep.-Kosten selbst zu tragen?

komplett. Oder kann er BEWEISEN, dass bereits ein Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen hat? Denn das ist das, was die Sachmangelhaftung beinhaltet. Siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Moin,
eine Birne kann immer mal ausfallen, und unterliegt keiner Garantie erst recht, keiner Gewährleistung. Zuerst mal ne neue Birne einbauen, wenn Funktion vergessen und abhaken. Sollte wider Erwarten ein Fehler an der Lampe ansich festgestellt werden, aber nach 15 Monaten? Fragen in der Werkstatt kostet nix.
MfG