Gewärleistung

Hallo Forum,

soweit ich weiß, gilt eine Gewährleistungspflicht für ein Jahr. Nun ist (angenommen) ein Schaden an einem Unterwassergehäuse für eine Digitalkamera aufgetreten, wodurch auch die Kamera beschädigt wurde. Der Hersteller stellt sich jetzt auf den Standpunkt, daß das Unterwassergehäuse ein Zubehörteil für die Kamera sei und für Zubehör nur eine Gewährleistungspflicht von einem halben Jahr gelte. Stimmt das?? Kann ich mir nicht vorstellen, aber ich möchte erstmal Euren fachlichen Rat hören, ehe ich mich in einen Streit mit den Japanern einlasse.

Schonmal vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus

gruß - hans
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hi,

bei neuen waren gilt im allgemeinen eine 2 jährige gewährleistung, wobei nach 6 monaten eine beweislastumkehr stattfindet.

in den ersten 6 monaten muß der Händler!!! nachweisen, dass der mangel nicht schon beim verkauf da war, danach muß der kunde das beweisen.

so ganz grob gesagt

grüße
matthias

Hallo,

Deine Anfrage ist etwas unverständlich, ich versuche mal zusammen zu fassen:

Kunde X hat bei Verkäufer Y ein Unterwassergehäuse gekauft. Der Verkauf liegt mehr als 6 Monate zurück.

Soweit richtig ?

Dann sähe es so aus:

Gewährleistung beträgt grundsätzlich 24 Monate, auch für Folgeschäden an der Kamera.

Aber:

Beweislast, dass es sich um einen Sachmangel handelt, der bereits bei Übergabe (Kauf) vorhanden war, liegt beim Kunden.

Gruß

Matthias

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weitere Fragen zur Gewährleistung
Hallo,

erstmal vielen Dank an beide Matthiasse und eventuelle weitere Experten, die sich meines (natürlich fiktiven) Problems annehmen.

Wie muß ich das mit der Beweislastumkehr auffassen? Nach einem halben Jahr kann also der Händler (oder Hersteller) sich auf den Standpunkt stellen, daß das Gehäuse wegen unsachgemäßer Handhabung beschädigt wurde und ich habe das Gegenteil zu beweisen? Wie macht man so etwas, ich kann doch nicht beweisen, daß ich nichts falsch gemacht habe, es steht dann praktisch Aussage gegen Aussage… Damit ist der Händler (oder Hersteller) ja immer fein 'raus und letztendlich reduziert sich die Gewährleistungsfrist doch auf das ominöse halbe Jahr (zumindest im Fall des Unterwassergehäuses)??

gruß - hans
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