Gewärleistungspflicht als Schneiderin?

Hallo!

Wieviel Tage, Monate oder Jahre Gewährleistung muß ich als
Schneiderin auf meine Waren geben?

Gilt die Gewährleistung auch auf Auftragsarbeiten?

Muß ich ein 14 tägiges Rückgaberecht einräumen und wenn ja
darf ich die Benutzung der Kleidung (Anprobe natürlich erlaubt)
dabei ausschließen?

Danke und Gruß
Belinda

Hallo,

hier muß man erstmal unterscheiden ob du selbst produzierte Ware meinst, oder dir deine Brötchen mit Ausbesserungsarbeiten, also mit einer Dienstleistung verdienst.

Nach neuem EU-Recht beträgt die gesetzliche Gewährleistung grundsätzlich 24 Monate. Bei Dienstleistungen hast du die Möglichkeit diese auf 12 Monate durch einen entsprechenden Vermerk in deinen AGB`s zu beschränken.

Die Gewährleistung bezieht sich immer auf den Zustand bei Übergabe der Ware, bzw. Dienstleistung. Das heißt später auftretende Fehler, die nicht auf bei Übergabe schon vorhandene Verarbeitungsmängel zurückzuführen sind, unterliegen nicht der Gewährleistung. Hierfür könntest du eine Garantie aussprechen, verpflichten tut dich hierzu jedoch niemand. Jedoch kann dies Vertrauen beim Kunden bewirken wenn du z.B. mit einem Slogan wirbst wie „Wir sind Profi`s und geben daher auch 12 Monate Garantie auf alle Produkte und Dienstleistungen !“

Die Rechtsprechung geht davon aus, das alle Mängel die in den ersten sechs Monaten ab Übergabe reklamiert werden anfängliche Mängel sein müßen, es sei denn du als Hersteller/Dienstleister kannst das Gegenteil beweisen. Treten Mängel nach den sechs Monaten auf, muß dir der Kunde jedoch nachweisen können, das der Fehler anfänglich
vorhanden war (Beweislastumkehr). Dies ist jedoch schwierig, da man ja davon ausgehen kann, das das Produkt ja schon 6 Monate fehlerfrei im Gebrauch gewesen sein muß.

Schöne Grüße
Olli