Gewässerrecht (Nachtfahrt)

Hallo liebe Mitglieder

ich möchte mit ein paar freundinnen und deren jeweilgen freunden eine romantische Kanubootsour in zweiern machen und zwar nachts. Nun weis ich aber nicht mit welchen Lichtern man die Boote vorne und hinten Knnzeichen muss. Ich glaube vorne ein grünes und hinten ein orangenes aber ich bin mir nicht sicher.

Viele dank für die Antworten
Abalim

Hallo,
aus der Frage ist nicht ersichtlich um welche Art Gewässer es sich handelt. Für Binnenwasserstraßen (imo bei Nacht viel zu gefährlich - Licht hin oder her) gilt z.B. die Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung http://bundesrecht.juris.de/binschstro_1998/
Für viele kleinere Flüsse (die wohl eher in Frage kommen) gibt es diverse Fahrverbote - insbesondere oft auch bei Nacht (auch zum Schutz der wildlebenden Tiere) und hohem/niedrigem Wasserstand.

Cu Rene

Danke für die Antwort
Allerdings war mir nicht klar, dass es von Belang ist welcher Fluss es ist. Also die findet schon seit Jahren auf dem Rhein statt nur soll ich das diese Jahr zum erstenmal organisieren. Mir wurde gesagt, dass es auf jedenfall erlaubt ist, solange man ausserhalb der schiffahrtslinie bleibt. Nur mit den Fraben war er nicht sicher (derjenige der mich damit beauftragt hat).

viele Grüße
Abalim

Ps.: ich weis das da steht man soll nicht von sich sprechen, allerdings ist es in diesem Fall wohl kaum von Belang,

Moin Moin an den Rhein

Dann wollen wir mal richtig vorgehen :smile:
Einschlägige Vorschriften ergeben sich aus der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO).
Hier heißt es in §1.01 Ziffer 17:

„Sportfahrzeug“:
ein Fahrzeug, das für Sport- oder Erholungszwecke verwendet wird und kein Fahrgastschiff ist;

Gleichzeitig gilt auch die Ziffer 14:

„Kleinfahrzeug“:
ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot

Hier würde ich mal ein Kanu drunter subsumieren, einordnen.

Und jetzt wird es Interessant…

§3.13 sagt in Ziffer 5.

Einzeln weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahrende Kleinfahrzeuge müssen bei Nacht ein von allen Seiten sichtbares weißes gewöhnliches Licht führen. Beiboote, auf die die gleichen Voraussetzungen zutreffen, brauchen dieses Licht jedoch nur bei der Annäherung anderer Fahrzeuge zu zeigen.

Womit die Frage der Beleuchtung wohl geklärt wäre. Allerdings gibt es auch noch eine Sache die du eventuell beachten musst bzw. solltest.
Und zwar §2.02 denn hier heßt es:

Sofern Kleinfahrzeuge nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen, sind sie, mit Ausnahme der Segelsurfbretter, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen:

a)
mit ihrem Namen oder ihrer Devise. Der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen, in Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, erforderlichenfalls mit einer Nummer dahinter, anzugeben. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein.

d)
mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers. Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen.

Ich denke aber mal, dass das eher ein Problem des Eigentümers der Boote ist.

Ich hoffe doch dir ein wenig geholfen zu haben.
Gruß aus Kiel

Ja danke der erste abschnitt ist genau das, was ich gesucht habe :smiley:

Und zum zweiten: Danke für den Hinweis, allerdings hängen bei uns im Bootslager überall Zettel mit der Aufschrift.

Vielen Dann nochmal für die Antowrt, dann kanns ka losgehen :smiley:

Viele Grüße
Abalim

Ps:: ich entnehme dem Ausszug jetzt, dass es nicht verboten ist laternen mit Färbung zu benutzen.

Gern geschehen, aber ich muss dich berichtigen. Wenn die Schiffahrtsvorschrift eine weißes Licht vorschreibt, muss auczh zwingend ein weißes Licht benutzt werden. Also keine bunten Lampen!

Gruß