Gewässerschaden -Haftpflichtversicherung

Die Beträge für die Versicherung wurden im Jahr 2009
gesenkt.Die Versicherung hat die Beitragskürzung nicht
weitergegeben.
Ich habe bis zum Jahre 2012 den höheren Beitrag bezahlt.Die Versicherung ist nicht bereit,den zuviel
bezahlten Betrag zurück bezahlen.

Ich kann hier nicht weiter helfen, da ich die Frage nicht verstehe - um was geht es hier genau?

MfG
CKH

Sorry, das verstehe ich nicht.
Wenn „die Versicherung die Beiträge gesenkt“ hat, wirkt sich immer auf den Vertrag aus. Wie kann man da zuviel zahlen?

Wenn sie fürs Neugeschäft senkte, aber nicht für den Bestand hat man keinen Rechtsanspruch auf eine Minderung / Erstattung des eigenen Beitrags im bestehenden Vertrag.

Die Versicherung hat den Betrag nicht gesenkt.
Es war auch kein Neugeschäft,
In der Testzeitschrift habe ich gelesen das die Versicherung nur noch 25€ im Jahr kostet,für 2012 habe ich eine Gutschrift bekommen ,aber nicht für die Jahre
2009-2011,wo die Versicherung auch schon günstiger war.
Das hat sie schriftlich abgeleht.

…genau dieses Szenario meinte ich mit "…Wenn sie fürs Neugeschäft senkte, aber nicht für den Bestand

hat man keinen Rechtsanspruch auf eine Minderung / Erstattung…"

des eigenen Beitrags im bestehenden Vertrag