Das in einem Neuwagen verbaute Multimediasystem hat ca. 1,5 Jahre normal funktioniert.
Plötzlich werden einige USB-Sticks (für Musik) nicht mehr erkannt, beim Abspielen vom Smartphone stockt die Musik alle 30 sek., teilweise wird Nonsens im Display angezeigt.
Nach Reklamation präsentiert das Autohaus einen USB-Stick, welcher korrekt funtioniert und behauptet, es wäre eben so, daß nicht alle USB-Geräte funktionieren und der Kunde soll sich einfach einen anderen USB-Stick/Smartphone kaufen.
Außerdem wäre es unverhältnismäßig „wegen der paar USB-Probleme“ das ganze Multimediasystem zu tauschen.
Wenn also ein Problem nur bei bestimmten Konstellationen auftritt - darf sich der Händler einfach darauf zurückziehen, daß der Kunde diese eben vermeiden muß - oder hat der Kunde das Recht auf Behebung eines solchen Problems.
Das Autohaus hat doch mit dem Stick bewiesen, es liegt kein Fehler vor. es liegt an Deinem Stick.
Und um was geht es hier genau Gewährleistung oder Garantie ?
Gewährleistung nach 1,5 Jahren ist sehr schwierig. Du musst beweisen Gerät war bereits beim Kauf defekt, Fehler zeigte sich aber erst später.
Na, dann viel Spaß bei der Beweisführung !
aus eigener erfahrung: hast du eventuell neuerdings ein anderes netzteil für die handyversorgung per zigarettenanzünder in betrieb? bei mir waren die störungen von genau so einem billigteil die ursache von seltsamen effekten.
Gab es denn ein Update für das Gerät, welches man aufspielen musste. Es passiert öfters, dass die Updates nicht einwandfrei installiert werden und dann die Maschine Probleme macht.
Bei den Updates wird oft empfohlen, dass sie von einer Vertragswerkstatt aufgespielt werden. Wenn man dies nicht macht, sondern versucht, das Update selber aufzuspieln, wird es schwierig, den Hersteller oder die Werkstatt in die Haftung zu nehmen.
Also es liegt nicht an meinem Stick.
Das Problem betrifft ja wie geschrieben mehrere verschiedene Sticks und außerdem das Smartphone.
Und diese funktionieren allesamt einwandfrei am PC, Laptop, Fernseher und HiFi-Anlage.
Da könnte man genauso behaupten, damit ist bewiesen, daß diese in Ordnung sind.
Alle Geräte haben bis vor kurzem im Auto funktioniert, es muß also dort am Multimedia-System irgendetwas geschehen sein.
Die Alternative wäre, daß an allen Geräten beinahe zeitgleich irgendwas passiert wäre.
Was ist wahrscheinlicher?
Das Handy bekommt seine Stromversorgung über eben diesen USB-Anschluß, kein extra Netzteil.
Das funktioniert auch noch, nur die Signalübertragung macht -bei vielen Geräten- Probleme.
Es wurde kein Update durchgeführt, es gibt auch keinerlei Meldung o.ä. daß ein Update erforderlich wäre oder überhaupt zur Verfügung steht.
Eine Gewährleistung ist nun einmal keine Haltbarkeitsgarantie, sondern will nur den Kunden schützen, dass er kein Gerät bekommt, das von Anfang an einen Defekt hat. Die Beweislast liegt nach sechs Monaten bei Dir.
Und damit wäre schon mal Deine Beweisführung gescheitert, dass das System von Anfang an defekt war.