Gewährleistung Drucker bei Verwendung von Fremdpatronen?

Hallo,

dass sowohl Gewährleistung als auch Garantie von Druckern durch die Verwendung von günstigeren Druckerpatronen nicht erlischt, ist seit Jahren rechtlich geklärt - auch wenn gelegentlich das Gegenteil behauptet wird. Kann bei einem wenige Wochen alten Drucker (der mit Fremdpatronen befüllt wurde) im Gewährleistungsfall der Händler eine Kostenübernahmeerklärung verlangen, dass der Kunde die Untersuchungskosten des Herstellers übernehmen muss, sollte der Schaden durch Fremdtinte verursacht worden sein? Ich meine, es ist für den Druckerhersteller ein Leichtes die Schuld pauschal auf die Fremdtinte zu schieben, um keinen Ersatz leisten zu müssen!

Vielen Dank für Antworten!
Feivel

Hallo!

Ist das rechtlich so klar ?

Bei Gewährleistung mag es so sein, bei Garantie nicht. Denn dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers und da kann er beliebige Einschränkungen machen, auch das absolute Verbot von Fremdtinte.

Und sicher, mit einem Gutachten des Herstellers für den eigentlich zuständigen Händler kann man Gewährleistungsansprüche abwehren.
Du weißt doch wohl, es ist nicht gewährt, Drucker hält 2 Jahre und wenn nicht wird kostenfrei nachgebessert oder ausgetauscht.
Es geht um den Übergabezeitpunkt.
Erste 6 Monate, Fehler war vermutlich schon verdeckt da, Händler muss nachbessern/tauschen.
es sei denn, der kann nachweisen, der Fehler ist eben zufällig oder durch Fehlgebrauch(hier könnte das Fremdtinte sein) entstanden.
Wenn ihm das gelingt, dann wäre er aus Gewährleistung raus.

Dann müsste man dagegen selbst ein Gutachten veranlassen, was mit Glück zu anderer Aussage käme = Haftung Händler und Kostenübernahme Privatgutachten.

Das ist alles nicht so recht befriedigend.

Evtl. kann man aber eine zugesagte Garantie( hier wirklich Garantie gemeint) des Tintenherstellers nutzen.

MfG
duck313