Gewährleistung fehlendes Teil im Auto

Hallo,

eine KFZ-Werkstatt baut vor etwa 14 Monaten in ein Auto einen neuen Motor und einen neuen Vergaser ein. Jetzt stellt sich heraus, dass damals die thermische Isolation zwischen Vergaser und Absaugbrücke weggelassen wurde, was zum Überhitzen des Vergasers führt.

Liegt da ein Sachmangel vor? Gibt es Gewährleistungs-Ansprüche?

Wenn ja, kommt erschwerend hinzu: Das Auto hat vor 13 Monaten den Besitzer gewechselt. :-/ Ich vermute mal, der neue Besitzer hat keine Ansprüche gegenüber der Werkstatt, weil er keinen Vertrag mit der Werkstatt hatte? Hätte der alte Besitzer Anspruch auf nachbesserung? Könnte er diesen Anspruch eventuell an den neuen Besitzer abtreten?

Im Grunde wäre die wünschenswerte Lösung: Man besorgt das Teil (was man ja auf jeden Fall hätte zahlen müssen), geht zur Werkstatt und sagt: Baut das kostenlos ein, das habt ihr damals vergessen. Schön wäre es natürlich, wenn man da das Gesetz hinter sich wüsste. :smile:

Gruß,
Max

JA !

Und hier wären zwar die ersten 6 Monate( Beweislastumkehr) um, aber auch jetzt kann der Autobesitzer sicher nicht einigermaßen leicht nachweisen, dass der Schaden auf die fehlende Isolierung zurückzuführen ist.

Denn bei Kontrolle würde man ja die fehlende Isolierung sehen können. Da kann sich die Werkstatt schwer rausreden.
Ich kenne das Bauteil nicht und kann deswegen nicht sagen, ob das auch einfach abfallen könnte. Wenn man das extra einbauen und befestigen musste, dann liegt ja sicher eher ein Fehler der Werkstatt vor, wenn das Bauteil jetzt nicht mehr vorhanden sein sollte. Und der Vergaserschaden deswegen darauf zurückzuführen wäre.

Und ja, man kann seine Rechte auch an den Käufer abtreten.

Anmerkung. Der Käuferwechsel macht es aber nicht gerade einfacher.

MfG
duck313

Das vergiss mal ganz schnell wieder.
So läuft das nicht.

Nein, kann es nicht.

Der Schaden IST die fehlende Isolierung. Es ist dadurch nichts kaputtgegagen - es funktioniert bloß nicht richtig, solange es fehlt. Um einen Vergleich zu finden: Wenn Du beim Wasserhahn die Dichtung vergisst, dann tropft er - baust du die Dichtung ein, ist alles wieder gut. Und die Dichtung kann auch nicht einfach verschwinden - wenn sie nicht da ist, und alles ist verschraubt, dann war sie von Anfnag an nicht drin.

Gruß,
Max

Es wäre halt die pragmatischste Lösung. :slight_smile:

Gruß,
Max

Hallo,

Anhand Deiner Schilderung scheint es mir so.

Und da wird’s schwierig. Die Gewährleistung bestehen zwischen Händler und Kunde(1), aber nicht mehr zwischen Händler und Kunde(2) vom Kunden(1). Es sei denn, im Kaufvertrag des Autos wurden die Gewährleistungsansprüche dieser Reparatur vom Kunden(1) an Kunden(2) abgetreten.

Die Frage ist natürlich, haben die Kunden untereinander eine Mängelhaftung zeitlich begrenzt oder gar ausgeschlossen? Wenn nicht, haftet natürlich Kunde(1) gegenüber Kunde(2).

Ist Kunde(1) vielleicht sogar selber Unternehmer, z.B. Handwerker?

Grüße
Pierre

Das kann man auch nachträglich machen. Habe ich schon mal getan.

Glückauf!