Hallo,
eine KFZ-Werkstatt baut vor etwa 14 Monaten in ein Auto einen neuen Motor und einen neuen Vergaser ein. Jetzt stellt sich heraus, dass damals die thermische Isolation zwischen Vergaser und Absaugbrücke weggelassen wurde, was zum Überhitzen des Vergasers führt.
Liegt da ein Sachmangel vor? Gibt es Gewährleistungs-Ansprüche?
Wenn ja, kommt erschwerend hinzu: Das Auto hat vor 13 Monaten den Besitzer gewechselt. :-/ Ich vermute mal, der neue Besitzer hat keine Ansprüche gegenüber der Werkstatt, weil er keinen Vertrag mit der Werkstatt hatte? Hätte der alte Besitzer Anspruch auf nachbesserung? Könnte er diesen Anspruch eventuell an den neuen Besitzer abtreten?
Im Grunde wäre die wünschenswerte Lösung: Man besorgt das Teil (was man ja auf jeden Fall hätte zahlen müssen), geht zur Werkstatt und sagt: Baut das kostenlos ein, das habt ihr damals vergessen. Schön wäre es natürlich, wenn man da das Gesetz hinter sich wüsste.
Gruß,
Max