Gewährleistung/Garantie Risiko nach 6 Monaten wegen Beweislastumkehr

Hallo!

An einem Gerät tritt 16 Monate nach dem Kauf ein Schaden auf.

Der Händler bietet an, es einzuschicken - mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Umkehr der Beweislast nach 6 Monaten.

Der Kunde schickt das Gerät ein.

Nach ca. 2 Wochen kommt eine Ablehnung der Gewährleistung mit dem Vermerk, daß der Schaden nicht von Anfang an besteht und erst später als 6 Monate entstanden sei, ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur (nach dem Motto: „Lohnt sich nicht.“ ) plus dazu eine relativ saftige Rechnung für die Prüfung.

Der Kunde hat das Gerät vollkommen sachgemäß behandelt, trotzdem hält es nicht einmal die 2 Jahre Gewährleistungszeit.
Aber wie soll ein „normaler“ Mensch in der Lage sein, dazu einen Beweis zu führen?
Sollte ein Gerät nicht wenigstens 2 Jahre halten?
Ist denn im Verbraucherrecht nicht abgedeckt, daß ein Fehler zwar nicht von Anfang an besteht, aber durch z.B. qualitative Mängel schon nach 7-24 Monaten eintritt?

Und wieviel darf überhaupt so eine Überprüfung kosten, gibt es da irgendwelche Regelungen?

Am Ende steht der Kunde da mit einem (fast neuen jedoch) kaputten Gerät und muß auch noch ordentlich für die Prüfung draufzahlen.

Gibt es irgendwelche Tips oder Ratschläge was er noch tun könnte?

Viele Grüße
Hans

Nein.

Die Sachmangelhaftung bezieht sich AUSSCHLIESSLICH auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs (genauer: zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs) vorliegen. Siehe https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
Die 6Monate beziehen sich darauf: https://dejure.org/gesetze/BGB/476.html

Eine Mindesthaltbarkeit kann z.B. der Hersteller angeben. Das nennt sich dann ‚Garantie‘. Bei vielen Markenherstellern ist das der Fall.

Selber Schuld. Der Händler hat doch darauf extra hingewiesen. Ist doch wohl klar, dass eine Prüfung auch Geld kosten kann. Wie kommst Du darauf, dass die kostenlos sein müsste?

Und natürlich ist ein 16Monate altes Gerät nicht mehr ‚fast neu‘.

Die Prüfung bezahlen, draus lernen und beim nächsten Mal ein Markengerät mit Garantie kaufen.

Was die Prüfung kosten darf? Was angemessen ist natürlich. Das ist bei einem TV-Gerät was anderes als bei einem Wasserkocher.

Hallo Hans,

Das ist der Haken am Gesetz.
In den wenigsten Fällen kann dies der Kunde, dazu braucht es heute meistens einen Sachverständigen, welcher sich der Kunde aber nicht leisten kann.

„qualitative Mängel“ liegen aber schon bei der Herstellung vor. Wird z.B. ein Griff unsachgemäss oder mit einem ungeeigneten Klebstoff angeklebt, fällt er irgendwann ab. Der Fehler wurde bei der Herstellung eingebaut.

Das ist so, besonders wenn der Kunde billig gekauft hat.
Die Überprüfung kostet auch Zeit und bekanntlich ist Zeit auch Geld.

So lange du nicht im Service gearbeitet hast, glaubst du gar nicht, was da alles auf Garantie gratis ersetzt werden soll! So vor 20 Jahren war bei Kaffee-Vollautomaten ein typischer Garantiefall ein überquellender Kaffeesatzbehälter.

Rund um den PC gibt es eine nette Seite mit solchen Fällen:
qualitative Mängel

Im Prinzip kann man sich nur an eine Konsumentenschutz-Organisation wenden. Je nachdem kennen die solche Produktionsfehler schon und eine entsprechende Häufung bei einem bestimmten Produkt lässt auf ein Qualitätsproblem schliessen.

MfG Peter(TOO)