Hallo!
An einem Gerät tritt 16 Monate nach dem Kauf ein Schaden auf.
Der Händler bietet an, es einzuschicken - mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Umkehr der Beweislast nach 6 Monaten.
Der Kunde schickt das Gerät ein.
Nach ca. 2 Wochen kommt eine Ablehnung der Gewährleistung mit dem Vermerk, daß der Schaden nicht von Anfang an besteht und erst später als 6 Monate entstanden sei, ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur (nach dem Motto: „Lohnt sich nicht.“ ) plus dazu eine relativ saftige Rechnung für die Prüfung.
Der Kunde hat das Gerät vollkommen sachgemäß behandelt, trotzdem hält es nicht einmal die 2 Jahre Gewährleistungszeit.
Aber wie soll ein „normaler“ Mensch in der Lage sein, dazu einen Beweis zu führen?
Sollte ein Gerät nicht wenigstens 2 Jahre halten?
Ist denn im Verbraucherrecht nicht abgedeckt, daß ein Fehler zwar nicht von Anfang an besteht, aber durch z.B. qualitative Mängel schon nach 7-24 Monaten eintritt?
Und wieviel darf überhaupt so eine Überprüfung kosten, gibt es da irgendwelche Regelungen?
Am Ende steht der Kunde da mit einem (fast neuen jedoch) kaputten Gerät und muß auch noch ordentlich für die Prüfung draufzahlen.
Gibt es irgendwelche Tips oder Ratschläge was er noch tun könnte?
Viele Grüße
Hans