Hallo, fiktiver Fall: Tanja Tester hätte sich vor 3 oder 4 Wochen einen 11 Jahre alten Mondeo gekauft, nehmen wir mal an so um die 130.000 km.
Vor 1 Woche wäre die Batterie kaputt gegangen, die der Händler schnaubend gegen eine kleinere!!!gebrauchte getauscht hätte.
Da schon fragte sie ihn, ob das normal sei, dass der Motor beim anlassen hustet und laut sei - Ja schnauzte er die Blondine an, das sei ein Diesel.
Heute in der Werkstatt ihres Vertrauens hätte man ihr gesagt, da sei ein Injektor kaputt, somit liefe er zu Beginn nur auf 3 Zylinder. 400 Euro würde das Ersatzteil kosten.
Wäre sowas ein Fall für die Gewährleistung des Händlers oder würde das unter Verschleiß laufen?
VG
Hallo,
dass sich das Wort „Verschleiß“ nicht im BGB findet, hat seine Gründe. Ob Verschleiß oder nicht, ist nämlich für die Frage ob Gewährleistung oder nicht belanglos. Entscheidend ist, ob zum Zeitpunkt des Verkaufs ein Mangel vorlag.
Ich unterstelle mal, daß der Verkäufer - wie üblich - die Sachmangelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen hat. In diesem Falle wäre der Verkäufer aus dem Schneider, sofern er von dem Mangel nichts wußte oder nicht eine Garantie ausgesprochen hat.
Rein praktisch gesprochen ist das genau in Verbindung mit der schlechten Beweisbarkeit des Verschweigens bekannter Mängel der Grund, warum man einen Gebrauchtwagen jemandem vor dem Kauf zur Durchsicht überlassen sollte, der sich damit auskennt.
Gruß
C.
das kann ein händler aber nicht. schon gar nicht wie üblich. sachmangelhaftung besteht AUF JEDEN FALL! die frage ist, ob es sich hier um einen handelt.
deshalb die rückfrage an die fragestellerin: hat die kiste schon ab dem kauf gehustet oder ist es erst danach aufgetreten?
Stimmt. Daß es ein Händler war, hatte ich überlesen bzw. nicht hinreichend registriert.
Hallo,
gehen wir mal davon aus, dass der Wagen von Beginn an gehustet hätte und der Verkäufer dies als „normal“ abgetan hat.
Danke!
LG
Mela
offensichtlich ist es laut anderer meinung eben doch nicht normal. der händler hat - wenn es denn wirklich ein mangel ist, ich kann das aus der entfernung natürlich nicht beurteilen - für diesen mangel abhilfe zu schaffen.
vermutlich wird er das genausowenig wollen wie bei der batterie. also nimm jemanden mit, der sich auf autos und verhandlungen versteht und bestehe auf eine reparatur. und zwar nicht mit ersatzteilen vom schrott. wenn der händler sich partout nicht drauf einlassen will: ab zum anwalt. den zahlst du, wenn es sich doch nicht um einen mangel handelt. den zahlt der händler, weil er sich mit seiner verweigerungung der reparatur automatisch im verzug befindet, wenn es sich tatsächlich um einen mangel handelt (aber natürlich musst du die kosten in jedem fall vorstrecken. ist aber nicht sooo viel).