Gewährleistung - "Kulanztausch"

Hallo,

ich habe Ende Dezember in einem hiesigen Elektromarkt ein Handrührgerät gekauft. Nach gerade mal 6 Wochen war etwas daran kaputt, trotz ordnungsgemäßen Gebrauchs. Ich bin wieder in den Elektromarkt getigert, habe reklamiert und auch anstandslos ein Ersatzgerät bekommen.
Zu Hause sah ich, dass die Verkäuferin auf der Rechnung vermerkt hatte: „Kulanztausch“.

Das verwundert mich etwas, denn der Defekt fällt doch unter Gewährleistung und nicht unter Kulanz? Womöglich Kulanz, weil sie nichts geprüft haben, sondern auf meine Schilderung hin gleich das andere Gerät ausgegeben haben?

Für den Moment ist es mir gleich, nur: Habe ich durch die Bemerkung irgendeinen Nachteil, falls nochmal etwas am Gerät sein sollte? Der Hersteller (Philips) gibt neben der gesetzlichen Gewährleistung auch 2 Jahre Garantie.

Viele Grüße,

Jule

Hi!

Sie haben das Gerät getauscht, obwohl sie es „nur“ reparieren hätten müssen, deswegen wahrscheinlich das „Kulanz“.
Du hast die Rechnung, also fängt - sofern ich mich nicht irre - für das gesamte Teil die Gewährleistung und Garantie wieder neu an.

Grüße,
Tomh

Du irrst - zumindest was die Gewährleistung angeht. Bei der Garantie hängt das von den Bedingungen ab, aber in der Regel gilt die Garantiefrist auch ab Kauf.

Gruß
C.