Gewährleistung nach 3 Monaten bei ebaykauf von gewerblichem Verkäufer -reagiert nicht auf Kontaktaufnahme

Eigentlich ist es ja keine Frage, in der EU muss ein Verkäufer, wenn er gewerblich handelt einen Gewährleistungszeitraum von ,ich glaube, zwei Jahren einhalten. Unter einem halben Jahr kann ja nicht sein.
Wenn jemand einen Artikel bei ebay kauft und der lässt sich schon nach ein paar Monaten nicht mehr benutzen, sagen wir mal Ersatzrollen für Inliner, die sich nach dem zweiten Gebrauch in ihre Einzelteile zerlegen ist das so nicht in Ordnung. Innerhalb der Käufer- und Bewertungsfristen ist das nicht so schwer, danach kommt man über ebay nicht mehr an den Verkäufer ran, wenn der nicht auf mails reagieren will. Gibt es da einen Weg über ebay oder wäre das einzig denkbare der Zivilrechtliche Weg, der bei einem Kaufpreis um 30€ nicht so denkbar wäre. Das macht auch kein Anwalt gerne. Der Verkäufer kann ja einfach sämtliche Kommunikationsversuche ignorieren, oder nicht? Für Normalbürger ist es ein bisschen teuer zum Recht zu kommen.

Hallo!

bei Schaden 30 € sollte man die Sache vergessen und den Verkäufer in Zukunft meiden.

Alles andere ist (fast)sinnlos.

Bei inländischem Händler(mit bekannter Anschrift) könnte man den normalen schriftlichen (damit ist nicht Email gemeint) Weg gehen. Mängelanzeige, fragen wie man vorgehen soll, ob man Ware zurückschicken soll oder sie gleich Ersatz schicken.
Frist setzen. Verstreicht diese ,Mahnbescheid- also den zivilen Rechtsweg einleiten.
Anwälte arbeiten auch für 30 € Schaden. Ihr Honorar richtet sich ja nicht nach der geringen Summe. Wenn Du Rechtsschutzversicherung hast, frage die.

MfG
duck313

Diese Aussage ist so nicht vollumfänglich korrekt. Ein Unternehmer bzw. in deinen Worten „Verkäufer, der gewerblich handelt“ kann im Geschäftsvorgang mit einem anderen Unternehmer durchaus auch kürzere Gewährleistungszeiträume definieren (z.B. 4 Wochen, 12 Wochen, etc) oder sie ggf. auch ganz ausschließen.

Gruß
BW

Jou, BW, allerdings nur im Geschäft mit einem anderen Unternehmer…, imho nicht mit Privatpersonen sprich Endkunden.

… thanks, dachte ich mir.

Stimmt.