Guten Tag.
Ich habe mir vor 1.5 Jahren eine schlüsselfertige ETW von einem Bauträger gekauft.
Mit 5 Jahren Gewährleistung nach VOB.
Nun habe ich Probleme mit einem Handwerker.
Dieser rechnt einen Mangel (an einer Armatur) nicht über die Garantie ab.
Stellt mir also eine Rechnung aus.
Lt. Hersteller ist dies ein klarer Garantiefall! Dies habe ich auch dem Handwerker gemeldet.
Doch dieser gewährt keine Garantie (angeblich Verschleiß).
Frage:
Normalerweise sollte dies doch über die Gewährleistung des Bauträgers gehen.
Dieser Gegenstand wurde ja schlüsselfertig übergeben. Also nicht nachträglich eingebaut.
Oder geht sowas über die Garantie und dem Handwerker, welcher dies eingebaut hat?
Auf alle Fälle sollte dies doch über die Gewährleistung oder Garantie gehen.
Wie verhält man sich in einem solchen Fall?
Dankeschön