Hallo,
folgender Sachverhalt: ein Kunde kauft in einem Elektromarkt ein Gerät (also ein Größeres im Wert von ca. 500 €). Der Markt gibt eine Garantie von 3 Jahre. Nach ca. 2,5 Jahren geht das Gerät kaputt.
Der Kunde geht in den Laden und gibt an, das Gerät vor 2,5 Jahren gekauft zu haben aber keinen Kassenbeleg mehr dafür zu haben. Auf Grund der Seriennummer des Gerätes kann der Händler in seinem Rechnersystem erkennen, dass das gerät vor 2,5 Jahren verkauft wurde.
Ist die Reparatur des Gerätes somit ein Garantiefall oder kann der Kunde nur auf Garantieleistung pochen, wenn er den Beleg dazu vorweisen kann?
VG pucky
Mich würde ja viel mehr interessieren, wenn der Sachverhalt so war, was der Elektromarkt gesagt hat, als man mit dem Gerät zwecks Garantieversprechen auftauchte ?
Wenn der Markt schon nachvollziehen kann, Gerät wurde vor 2,5 Jahren und vermutlich sogar in diesem Markt gekauft, wo wäre dann das Problem ?
Hat er sich nun geweigert zu reparieren oder zu ersetzen ? oder war es aus seiner Sicht gar kein Garantiefall, weil unsachgemäß genutzt oder so etwas ?
Man braucht nicht zwingend den Kaufbeleg, Hauptsache man kann den Kauf (Datum) irgendwie belegen (Kreditkartenabrechnung, Kontoauszug, Zeugen (?)
Aber da Garantie sowieso freiwillig ist und an alle nur denkbaren Bedingungen geknüpft sein kann, könnte es schon sein es gab anderes zu beachten.
Etwa eine Garantiekarte, die man zum Hersteller schicken musste, also eine Anmeldung nach Kauf, damit das Gerät registriert wurde. Fehlt die kann sich der Hersteller querstellen.
MfG
duck313
Garantie auf was genau?
Nicht alles, was kaputt geht, ist auch ein Fall für Garantie. ‚Runter gefallen‘ ist regelmäßig nicht damit abgedeckt. ‚Verschleiß‘ meist auch nicht’.
Und dann ist noch die Frage nach den Garantiebestimmungen. Es KANN sein, dass der Kassenbon oder eine Registrierung oder ein Eintrag des Händlers in den Garantieschein o.ä. Voraussetzung ist. Garantie ist nämlich im Unterschied zur Sachmängelhaftung nicht gesetzlich geregelt.
Also: mal in die Garantiebedingungen schauen. Wenn dort nichts anderes steht, geht es auch ohne Kassenbon. Und: manchmal ist nicht der Händler, sondern der Hersteller selbst derjenige, an den man sich zu wenden hat.
Hi!
Ein entscheidender Punkt, vor allem aber dies:
ist nicht geklärt.
Eine Garantie ist immer eine „freiwillige“ Leistung des Herstellers, beim Händler ist es eigentlich eine „erweiterte“ Gewährleistung (ich verwende hier „meinen“ österreichischen Begriff).
Einer der wesentlichen Punkte einer Garantie bzw. einer erweiterten Gewährleistung/„Garantie“ ist, dass dies meist nur dem Erstkäufer zusteht, der auf dem Kassenbeleg/Rechnung/Garantiekarte etc. - mitsamt Kaufdatum - angeführt ist.
Aber solange die Garantiebedingungen nicht geklärt sind, ist dies alles nur Glaskugellesen.
Grüße,
Tomh