Hallo Moooo,
Auskunft von einem Mitarbeiter im Callcenter war, dass mit dem Produkt keine Garantie, sondern nur eine Gewährleistung erworben wurde. Weiterhin wurde zugesagt, dass elektonik-star sich der Sache annimmt und gegebenenfalls der Kaufpreis erstattet würde
Grundsätzlich muss man zwischen „Garantie“ und „Gewehrleistung“ unterscheiden. Garantie ist eine freiwillige Leistung die der Hersteller gewähren kann, aber nicht muss. Bei der „Gewährleistung“ sieht das anders aus. Dazu ist der Verkäufer (mit dem hat man ja einen Vertrag, nicht mit dem Hersteller) verpflichtet und kann diese nicht ausschließen.
Dabei muss man aber folgendes bedenken, was den meisten Kunden nicht bekannt ist:
Die Gewehrleistung (bei Neuwaren) beträgt zwar effektiv 24 Monate, aber in den allermeisten Fällen nutz dem Kunden die Gewährleistung nur in den ersten 6 Monaten etwas. Und das aus folgendem Grund.
In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber zu Gunsten des Kunden davon aus dass ein aufgetretener Schaden schon beim Kauf vorhanden war, aber nicht bemerkt wurde (z.B. Materialfehler). In diesen ersten 6 Monaten müsste der Händler (nicht der Hersteller, mit dem hat man ja keinen Vertrag) dafür sorgen dass dieser Schaden ohne Kosten für den Kunden beseitigt wird. Sollte der Händler das ablehnen wollen, dann müsste er beweisen (nur behaupten reicht nicht aus) dass der Schaden beim Verkauf noch nicht vorhanden war, sondern erst nachträglich aufgetreten ist. Dass ist natürlich schwer zu beweisen, außer wenn z.B. etwas gewaltsam abgebrochen wurde, oder ähnliches. Deswegen ist im Allgemeinen in diesen ersten 6 Monaten davon auszugehen dass der Händler sehr wenige Chancen hat die Gewährleistung abzulehnen.
In der restlichen Zeit (ab Monat 7 bis Monat 24) dreht sich allerdings Beweislast um. Dann geht der Gesetzgeber erst mal zu Gunsten des Händlers davon aus dass beim Verkauf kein Schaden (z.B. Materialfehler) vorhanden war. Möchte der Kunde erreichen dass der Händler in dieser Zeit für die kostenlose Beseitigung des Schadens zu sorgen hat, dann müsste nun der Kunde beweisen (nur behaupten reicht nicht aus) dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war. Das ist natürlich für den Kunden auch sehr schwer zu beweisen. Daher hat der Kunde im Allgemeinen sehr wenige Chancen nach 6 Monaten noch etwas über die Gewährleistung zu erreichen.
Zusammenfassend kann man sagen dass der Händler zwar grundsätzlich eine Gewährleistungspflicht von 24 Monaten hat, aber den Nutzen hat der Kunde in der Praxis davon nur in den ersten 6 Monaten.
Gruß
N.N