Hallo Wissende
Teleskopprothese Oberkiefer.
Wurzelentzündung li. Pfeilerzahn, nach wiederholtem Aufbohren bricht der Zahnstumpf ab.
Stiftzahn wird eingesetzt der immer wieder raus geht.
An der Prothese wird nun die li. Kappe mit Kunsstoff verfüllt und daran eine Klammer angebracht die den li. Frontzahn vorn und hinten linksseitig umschließt.
Fast auf den Tag genau bricht der hintere Klammerteil nach 5 Monaten und wird wieder angelötet.
Zahnarzt und -techniker wollen vom Patienten die Kosten erstattet haben.
Fällt das unter die gesetzliche Gewährleistung oder nicht?
Mit Dank und Grüßen
ramses90
hallo,
so, wie geschildert sehe ich die Gewährleistungspflicht, die zwei Jahre ab Eingliederung (Stiftzahn) läuft.
Ich würde mich an die Krankenkasse wenden, die allerdings nur dann tätig wird, wenn erfolglos eine bzw. mehrere Mängelrügen gegenüber dem Zahnarzt abgegeben wurden. Die Kasse wird dann eine Begutachtung veranlassen, die feststellt ob die Gewährleistung greift oder nicht.
Gruss
Czauderna