angenommen jemand hätte sich von einer Handwerksfirma ein sich elektrisch per Fernbedienung öffnendes Hoftor bauen lassen, die Gewährleistung würde die gesetzlichen 2 Jahre betragen.
Es wäre innerhalb der Gewährleistungszeit mehrfach zu Störungen gekommen, welche von der Firma mehrfach behoben werden müssten, würde wenn kurz nach dem Ablauf der 2-jährigen Gewährleistungszeit erneut der selbe zuvor mehrfach, auch wenige Monate zuvor aufgetretene Fehler erneut auftreten dieser aufgrund dessen trotz Ablauf der abgelaufenen Gewährleistung noch in die Gewährleistungszeit fallen, weil es der selber Fehler wäre.
Ich kenne es bei Haushaltgeräten wie Waschmachinen so, dass wenn das identische Bauteil in erneut defekt wäre, zumindest für dieses Bauteil die Gewährleistung ab dem Zeitpunkt des Austauschs neu zu laufen beginnen würde.
du irrst dich. Wenn ein Teil getauscht wird, dann läuft die ursprüngliche Frist ganz normal weiter.
Wird ein Motor 2 Jahre nach Einbau des Antriebs im Rahmen der Sachmangelhaftung kostnelos getauscht, dann kann er am nächsten Tag ausfallen, ohne dass es einen Anpruch auf kostenlose Reparatur gibt.
Das gilt nur, wenn man gegen Berechnung ein Teil ersetzt. Das Austauschteil hat dann natürlich eine eigene neue Gewährleistungsfrist, die ab Einbau beginnt.
Aber nicht wenn man im Rahmen der Gewährleistung ein Teil kostenfrei tauscht. Das ändert nichts an der laufenden Gewährleistung des Gesamtgerätes.