Ich sag ja, als Jurist sieht man das differenzierter. Abs. 2 regelt den gefragten Inhalt nicht weniger als Abs. 1. Je nach Argumentation kann man auch auf einen der beiden Absätze verzichten oder sie nur im Zusammenspiel für sinnvoll halten.
Als Nichtjurist sieht man das halt nicht.
Ich mache Fehler; dazu stehe ich dann auch. Übrigens ist ein Jurist, der Fehler macht, immer noch ein Jurist.
Es gibt viel gravierendere Dinge. Ich werde nie vergessen, wie anf argumentierte, eine Bank würde sich im Rahmen einer Sicherungsübereignung nicht das Eigentum übertragen lassen und dies hätte auch keinen Sinn. Darüber spricht natürlich keiner
Stattdessen will er mir immer wieder erklären, er hätte mehr Ahnung von der Materie.
„Er hat’s als „Formulierungsfehler“ abgetan. Du machst es hier ähnlich …“
Schau an, dann bin ich also doch Jurist …