Hallo,
es geht um die Gewährleistung bei Waren, die Kunden an Dienstleister liefern. Immer mehr Werkstätten lehnen solche Arbeiten ab, da sie der Meinung sind, die Gewährleistung für die Ware würde auf den Dienstleister übergehen.
Hypothetischer Fall:
Der Kunde kauft alles zum Erneuern der Bremsen bei einem Händler (Bremsscheiben, Bremsklötzer). Mit diesen Ersatzteilen fährt er zur Werkstatt. Auf Wunsch des Kunden verbaut die Werkstatt die angelieferten Teile. Nach ein paar Kilometern Fahrt bemerkt der Kunde, dass die Bremsen bei weitem nicht so gut funktionieren, wie die davor. Jetzt möchte er natürlich im Rahmen der Gewährleistung das Problem gelöst haben.
Unter Umständen wird er sich an die Werkstatt wenden, die dann sagen wird, dass das eben billiges Material ist, das kann nicht so gut funktionieren wie die Produkte des Fahrzeugherstellers. Der Kunde möge sich an den Händler wenden.
Vielleicht wird der Kunde aber auch gleich den Händler kontaktieren, dass seine Ware nicht den Erwartungen entspricht und er solle nachbessern. Dieser könnte sagen, dass es nicht an der Waren liegt, sondern an der Werkstatt, die die Ware wohl offenbar falsch eingebaut hat.
Bei Krafthand wird das mögliche Kuddelmuddel beschrieben und Lösungswege werden aufgezeigt.
Viele Werkstätten, von denen ich gehört habe, lehnen den Verbau von mitgebrachten Teilen grundsätzlich ab. Sie weisen nicht auf den möglichen Kuddelmuddel bei den verschiedenen Gewährleistungsansprüchen hin, sondern behaupten steif und fest, dass die Gewährleistung für die Ware auf die Werkstatt übergehen würde.
Jetzt die Frage:
Kennt Ihr einen Gerichtsbeschluss, in dem die Werkstatt für Mängel an der Ware haftbar gemacht wurde? Ich sage mal so, bei einem Auspuff, der etwas lauter ist und keine Zulassung für Deutschland besitzt, mag es noch keine größeren Probleme geben. Aber spätestens bei sicherheitsrelevanten Teilen wie Bremsen, die im schlimmsten Fall über Tot und Leben entscheiden, oder elektronische Geräte, die in Flammen aufgehen könnten, ist die Frage schon deutlich kritischer abzuwägen.
Also nochmal deutlicher: kennt Ihr einen Fall, in dem ein Dienstleister die Sachmangelhaftung zugeschrieben wurde, obwohl er die Ware nicht verkaufte, sondern nur weiter verarbeitete?
Grüße