Gewalt gegen Minderjährige

Folgender Zeitungsartikel hat mich etwas nachdenklich gestimmt:
2 15-Jährige schlagen 16-jährigen Zeitungsjungen zusammen und klauen ihm Handy und Kohle. Eine Frau beobachtet das und will helfen, wird aber von den beiden bedroht und beleidigt.
Die beiden wurden übrigens später geschnappt, so weit so gut~

Wenn nun ich als erwachsener Mann das sehe, helfend eingreife und zwecks Bekräftigung handgreiflich werden muss - wie stehen meine Chancen, selbst angezeigt zu werden (Minderjährige!)?

Hallo Timbo,

nach § 127 Strafprozessordnung (StPO) ist jedermann auch ohne richterliche Anordnung zur vorläufigen Festnahme eines Beschuldigten befugt.

Der sogenannte „Jedermann-Paragraph“ besagt, dass jedermann das Recht hat, jemanden festzuhalten und der Polizei zuübergeben, wenn er auf frischer Tat bei einer Straftat getroffen wird.

Auch unter Anwendung von von körperlicher Gewalt die Du dabei ausüben mußt(unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit!!).

Wenn Du bei Bund warst und Du hast Wache geschoben, dann konntest Du Personen nach diesem Paragrapfen bis zum eintreffen der Polizei festhalten, was übrigens ja auch die Kaufhausdedektive machen.

Gruß
Karl-Heinz

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Hallo!

Grundsätzlich kein Problem, du kannst dazwischengehen und die notwendigen Mittel aufwenden, um den Angriff abzuwehren, dann ist Stop. Man hat nicht mehr Rechte, aber auch nicht weniger.

Gruß
Tom

Hallo Timbo,

die Bestimmungen zur Notwehr sind Dir geläufig?
Wenn Du jemand anderen hilfst, nennt man das Nothilfe. Du darfst im Rahmen der Nothilfe alles machen, was Du im Rahmen der Notwehr für Dich selbst tun darfst.
Aber Vorsicht! Es gibt einen Grundsatz, der immer beachtet werden muß: Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muß gewahrt bleiben! Deswegen ist Karl-Heinz’ Aussage auch nicht ganz ungefährlich. Wenn Du z.B. die Personalien des Straftäters feststellen kannst, der gegenwärtige Angriff abgewehrt ist und keine weitere Straftat droht, darfst Du niemanden mehr festhalten (kommt dann natürlich noch auf die Schwere der Tat an).

Die Tatsache, ob Minderjährige die Angreifer sind oder Erwachsene, ist übrigens völlig unerheblich.

Gruß Stefan

Hi Goosi,

was ist daran „nicht ganz ungefährlich“??
Ich sagte doch, die Verhältnismäßigkeit ist zu beachten, wenn Du den Typen kennst der was macht, brauchst Du nur der Polizei zu sagen wer es ist…!!

Gruß
karl-Heinz

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Hi Goosi,

was ist daran „nicht ganz ungefährlich“??
Ich sagte doch, die Verhältnismäßigkeit ist zu beachten, wenn
Du den Typen kennst der was macht, brauchst Du nur der
Polizei zu sagen wer es ist…!!

Gruß
karl-Heinz

Nun, in Deinem Posting bezog sich der Hinweis zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf eine evtl. nötige Gewaltanwendung. Aber auch schon bloßes Festhalten kann strafrechtlich relevant werden.
Und auch bei Unbekannten kann der Schuß nach hinten losgehen, vor allem wenn man nicht selbst betroffen ist.

Gruß Stefan

Danke für die Antworten!