Gewaltanwenden bei Hausfriedensbruch?

Guten Tag,
ich möchte mich erkundigen, ob in einem Büro, falls der Kunde/Vertragspartner sich laut aufregt und auf die erste Aufforderung zu gehen nicht sofort rausgeht, man ihn an den Händen packen darf und versuchen aus dem Raum rauszuziehen? Wie ist solches Handeln rechtlich anzusehen?
Ich würde gerne Ihre Meinung dazu erfahren.

Vielen Dank
Susan

Hausfriedensbruch ist ein rechtswidriger Angriff, die Gewalt dagegen ist grundsätzlich durch Notwehr gerechtfertigt.

Levay

Heisst das, dass man den Kunden generell schon als erster „anfassen“ darf? Oder nur erst wenn er handgreiflich wird?

Hausfriedensbruch ist ein rechtswidriger Angriff, die Gewalt
dagegen ist grundsätzlich durch Notwehr gerechtfertigt.

Grüße

Der Hausfriedensbruch ist ein rechtswidriger Angriff. Gegen *diesen* darf man sich notfalls mit Gewalt wehren. Also darf man als erster handgreiflich werden.

Levay

Heisst das, dass man den Kunden generell schon als erster
„anfassen“ darf? Oder nur erst wenn er handgreiflich wird?

Hausfriedensbruch ist ein rechtswidriger Angriff, die Gewalt
dagegen ist grundsätzlich durch Notwehr gerechtfertigt.

Ausserdem kann man auch noch nach BGB eine Besitzstörung, die ja hier vorliegt, mit gewalt beenden.

Grüße RS99

Grüße