Guten Tag,
ich möchte mich erkundigen, ob in einem Büro, falls der Kunde/Vertragspartner sich laut aufregt und auf die erste Aufforderung zu gehen nicht sofort rausgeht, man ihn an den Händen packen darf und versuchen aus dem Raum rauszuziehen? Wie ist solches Handeln rechtlich anzusehen?
Ich würde gerne Ihre Meinung dazu erfahren.
Der Hausfriedensbruch ist ein rechtswidriger Angriff. Gegen *diesen* darf man sich notfalls mit Gewalt wehren. Also darf man als erster handgreiflich werden.