Gewaltenteilung auf Landkreisebene

Hallo!

  1. Wie sind die Organe eines Landkreises auf die Legislative, Exekutive und Judikative aufzuteilen? Gibts es vielleicht ein Schaubild, was (ausnahmsweise) die Landkreisebene berücksichtigt?

  2. Gehört das Amtsgericht eher zur Judikative auf Gemeindeebene oder doch zur Kreisebene?

Danke

Hallo

  1. Wie sind die Organe eines Landkreises auf die Legislative,
    Exekutive und Judikative aufzuteilen?

Im Kommunalbereich sind Exekutive und Legislative nicht getrennt, bzw. existiert keine echte Legislative mehr.
Die „Kommunalparlamente“ haben nur noch über das Satzungsrecht etwas ähnliches wie legislative Funktion. Insofern sind sie vor allem gewählte Exekutivorgane.

Da die Gerichtsbezirke meistens mehrere kommunale Einheiten umfassen, dies jedoch auch von der Struktur des jeweiligen Siedlungsgebietes abhängt, kann man sie m. E. nicht einer kommunalen Exekutivebene zuordnen.

Gruß
Werner