hallo liebe leser ,
ich weiß nicht ob ich es richtig im kopf habe,meine aber mal gehört zu haben , das wenn man jemanden bei einer straftat (verbrechen)beobachtet hat und der täter im begriff ist zu flüchten, man das recht hat,ihn (wenn nötig mit körperlicher gewalt) in gewahrsam nehmen darf,bis das die polizei vor ort ist!
mich würde sehr interessieren, ob das in irgendeiner weise zutrifft,und unter welcher adresse man das ggf. nachlesen kann.
vielen dank
gruß
einervonvielen