Gewaltschutz,Einstweilige Verfügung

ich hatte eine Einstweilige Verfügung,die Aufgrund
3.Zeugen mit einer Falschaussage verlängert werden sollte!
Bei der Vernehmung kippten 2.Zeugen um und 1.wurde vor der Verhandlung bearbeitet,sie soll aussagen,ihr würde nichts passieren.
Jetzt meine Frage,die verfügung war bereits am 15.Oktober bereits abgelaufen,kann sie überhaupt verlängert werden oder muss diese Verfügung neu beantragt werden?
Macht der Gegenanwalt sich nicht strafbar,erst 3.Zeugen zu haben um überhaupt eine Verhandlung durch zu setzen,die dann doch nicht lügen wollen.
Ich bin der meinung,wenn diese Frauen gleich die Wahrheit geagt hätten,man mich erst gar nicht vor Gericht stellen hätte können.
Ich hoffe Sie steigen etwas durch und können mir helfen?
Herzlichen dank für Ihre Mühe.

faq:1129 (owt)