Gewaltschuztgesetz- GewSchG

Liebe/-r Experte/-in,

ich bitte Sie um eine kleine Hilfestellung bei einem Gesetz das ich in einem Demokratischen Staat nicht für möglich gehalten hätte, es geht um das Gewaltschutzgesetz ( GewSchG ) das bei meinem Bruder der mit seiner noch Ehefrau und drei Kindern in seinem Haus angewendet wurde.
Mein Bruder wurde von seiner Frau nach einem Streit ohne Handgreiflichkeiten ( von der Polizei auf einem Protokoll bestätigt ), abgeführt und aus seinem eigenem Haus verwiesen.
Sowie ich das verstanden habe darf er 6 Monate nicht sein eigenes Haus betreten, jeglichen Kontakt
zu seiner Frau aufnehmen das wiederum dazu führt das er die kommenden 6 Monate seine eigene Kinder nicht sehen kann… keinen zugriff zu seinen Persönlichen Sachen hat… keinen Dach über dem Kopf hat … . ja schon fast wie Vogelfrei dasteht !!! Und das ganze gestützt nur von einer Aussage!!, er hat nicht mal das Recht sich zu verteidigen, selbst den Fall zu schildern…
Ich bin mir ziemlich sicher das die Sache von meine Schwägerin inszeniert worden ist, es gab schon unzählige Anzeichen dafür das meine Schwägerin gegen meinen Bruder Handgreiflich geworden ist, die Krönung davon war das er „ ganz zufällig von der Treppe gefallen ist“ und sich dabei drei Rippen gebrochen hat.
Ich bitte Sie um eine kleine Hilfestellung in dem Fall, wie kann sich mein Bruder wehren, was kann oder soll er machen wenn der Fall inszeniert wurde? Da er jetzt keinen Dach über dem Kopf hat und eine extra Wohnung braucht kann er das Geld von seiner Frau einklagen? Von den Kommenden Unterhaltskosten abziehen? Wenn ja wo kann er einen solchen Antrag stellen??
Was ist mit seinen Kindern wie kann er seine Kinder besuchen wenn er sich seiner Frau auf 150m nicht nähren darf. Da der Beschluß höchstwahrscheinlich um weitere 6 Monate verlängert wird ist zu erwarten das nur wegen einer nicht überprüften Aussage unter den ganzen Umständen ein ganzes Jahr leiden wird. Kann er seine Frau deswegen auf Schadensersatz verklagen?? Meiner Meinung nach verstößt das Gesetz gegen unsere Grundrechte!!
Vielen Dank in Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lyko

Hallo Bernd,

das Gewaltschutzgesetz ist zwar nicht mein Spezialgebiet, aber ich betreue öfters mal Männer, die zu unrecht damit „in die Pfanne gehauen“ werden.

Ich sehe es auch so, dass hier Grundrechte ausgehebelt werden, weil nicht wirklich die Schuldfrage geklärt wird.

Erst mal, wenn sich herausstellt, dass die Vorwürfe erfunden wurden, kann er die daraus entstehenden Mehrkosten wieder bei der Ex einklagen.

Er soll erst mal gerichtlich gegen die Auflagen vorgehen und ZUMINDEST dabei erreichen, dass eine andere Person seine persönlichen Sachen aus dem Haus holt.

Des weiteren kann er bezüglich seiner Kinder eine Umgangsklage bei Gericht einreichen. Das Gericht wird dann eine Person bestimmen (evtl. kann er sie vorschlagen) die die Kinder bei der Mutter abholt und zu ihm bringt und natürlich auch wieder zur Mutter zurückbringt.

Theoretisch hat er die Möglichkeit eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung zu machen. Unterschreibt sie nicht, kann er auf Unterlassung klagen. Das ist jetzt aber ein sehr theoretischer Vorschlag. Ob die Durchführung praktikabel ist, hängt von diversen Details ab.

Wohnt Dein Bruder auch in der Nähe von Mannheim? Wenn ja, sollte er sich mal mit http://www.vafk-karlsruhe.de in Verbindung setzen. Dort findet er zumindest moralische Unterstützund und evtl. auch aus dem ERfahrungsschatz der dortigen Männer einige Tipps.

Gruß

Zuerst Entschuldigung für die aus persönlichen Gründen sehr verspätete Antwort. Leider benötigen Sie Auskunft von einem Juristen - ein Psychologe kann Ihnen diese nicht geben.