kündigung wegen gewalttätigkeit und diverser anderer vorkommnisse im haus. Welchen kündigungsgrund nennen wenn, zur eigenen sicherheit der wahre grund nicht genannt werden kann?
Hallo !
Man kann doch schlecht einen Kündigungsgrund anführen(es gibt nicht viele!),der nicht den Tatsachen entspricht.
Schließlich muss man damit rechnen,die Kündigung wird angefochten.
Tätlichkeiten gegen andere Mieter oder den Vermieter sind schon starke Gründe selbst für eine fristlose Kündigung.
Nur,wenn man vor ihm Angst hat ? Da wäre es doch fast egal,welche Gründe man ihm nennt,er wird Rabatz machen oder mehr .
MfG
duck313
Hallo,
Nur,wenn man vor ihm Angst hat ? Da wäre es doch fast
egal,welche Gründe man ihm nennt,er wird Rabatz machen oder
mehr .
Genau. Deshalb parallel zur Kündigung eine einstweilige Verfügung erwirken, die dem Raufbold klar macht, dass man nicht zu Späßen aufgelegt ist.
Gruß
Anwar
Beißt sich die Katze da nicht in den Schwanz.
kündigung wegen gewalttätigkeit und diverser anderer
vorkommnisse im haus.
Das ist ein Grund für eine Kündigung. Traut sich keiner der Mieter, gegen welche die Gewalt ausgeübt wurde, dies zu bezeugen, siehts schlecht aus, wenn der Störenfried die Kündigung abweist und es zur Klage kommt. Dann ist der Vermieter beweispflichtig.
Es gibt schon solche Fälle, in denen der Vermieter keine Kündigung ausspricht, weil keiner der anderen Mieter bereit ist auszusagen; aus Angst.
Welchen kündigungsgrund nennen wenn, zur
eigenen sicherheit der wahre grund nicht genannt werden kann?
Das geht gar nicht!
Man kann keine Kündigung aussprechen für einen vorgeschobenen Grund. Das geht nach hinten los für den Vermieter.
Allenfalls, liegen mehrere Gründe vor, welche eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden, nimmt der Vermieter die anderen Gründe und lässt den Gewaltvorgang weg. Ob das sinnvoll ist?
Und was soll „zur eigenen sicherheit“ heißen?
Der Vermieter ist doch dem Mieter ohnehin bekannt mit Name und Anschrift. Jedenfalls wenn da kein Vermietungsservice/Hausverwaltung dazwischen steckt.
Ansonsten ist es doch gerade sicher, wenn der Vermieter den wahren Grund der Kündigung anführt, um mit seiner Kündigung überhaupt durchzukommen.
MfG
Hallo!
kündigung wegen gewalttätigkeit und diverser anderer
vorkommnisse im haus. Welchen kündigungsgrund nennen wenn, zur
eigenen sicherheit der wahre grund nicht genannt werden kann?
Mietverträge über Wohnraum sind aus guten Gründen vor willkürlicher Kündigung durch Vermieter geschützt. Das BGB führt nur wenige Gründe auf, die eine Kündigung ermöglichen. Von daher wird gar nichts anderes übrig bleiben, als Gewalttätigkeit des Mieters - so sie denn beweisbar ist - als Kündigungsgrund anzugeben.
Angst vor dem Mieter zum Anlass zu nehmen, sich in die Hosen zu machen, statt dem Spiel ein Ende zu bereiten, fördert die Gewaltbereitschaft, weil solche Leute immer wieder erleben und schließlich verinnerlichen, dass sie mit ihrer Methode durchkommen.
Gruß
Wolfgang
Guten Tag,
vielen herzlichen Dank an alle, die mir hier geantwortet haben. Inzwischen habe ich gekündigt bzw. auch eine andere Wohnung gefunden.
Auch die Polizei empfahl mir eine Strafanzeige zu machen, aber wegen weiterer Aktionen dieses Menschen unterliess ich es, kündigte und ziehe in kürze aus. Mein Problem war, dass ich auf dem Bewerbungsbogen für Mietinteressenten den Kündigungsgrund angeben sollte. Ich konnte mich mit indirekter Beantwortung dieser Frage ‚herausreden‘.
Ich bin eine 71-jährige Frau und nicht mehr so mutig solchen Menschen furchtlos die Stirn zu bieten.
Nochmals ein grosses Dankeschön !