Gewalttat

Hallo zusammen,

Ich brauche Hilfe, da ich selbst nicht weiss wie ich mich verhalten soll.
Meine Mutter wird seit längerem verfolgt von einem Herren, den sie als einen guten Freund empfand.
Leider hat sich das Blatt gewendet und er hat nun schon 2 mal die Hand gegen meine Mutter erhoben - auf offener Strasse.
Meine Mutter traut sich seitdem nicht ausser Haus, da er ihr gedroht hat sie umzubringen, wenn sie ihn anzeigt.
Ich werde dennoch mit ihr heute noch zur Polizei gehen. Sie wohnt nun bei mir.
Was kann man hier unternehmen? Meine Mutter möchte nicht mehr zurück - verständlicherweise - und kann sich aber durch ihre geringe Rente keinen Umzug leisten und schon gar nicht
In ihrem aktuell psychisch labilen Zustand.

Wie kann ich mich Verhalten? Und an wen kann ich mich wenden was solch Fragen angeht?

Bitte um Hilfe.

Vielen Dank.

Hallo,

ich würde ausserdem einen Anwalt aufsuchen und sehen sich da was in Sachen „abstand“ via Verfügung nach dem Gewaltschtzgesetz machen lässt…

http://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/index.html

Gruss HighQ

Hallo,

ich würde ausserdem einen Anwalt aufsuchen und sehen sich da
was in Sachen „abstand“ via Verfügung nach dem
Gewaltschtzgesetz machen lässt…

Gruss HighQ

Das ist natürlich eine Gute Idee hilft aber der armen Frau nicht wirklich weil wenn der Typ da steht bringt ihr das Blatt Papier leider nichts.
Ist traurig aber leider Tatsache.

Korrigier mich wenn ich Falsch liege, bin da kein Experte.

Gruß

Wenn er sie schlägt schlag zurück, aber so dass er nicht mehr aufsteht

(falls du die kraft dazu hast und der typ nicht von der warnewerft kommt :wink:) )

dann is schluss, kannste mir glauben

Dieser schwachsinnige Beitrag dürfte ebenso nicht weiterhelfen. Ba aber auch ich kein Fachmann auf diesem Gebiet bin, kann ich nur hoffen, daß noch ein solcher antwortet.

RH

Hallo,

du brauchst jetzt kein Hilfe vom Internet sondern wirklich professionelle Hilfe vor Ort (Anwalt, Gericht, Polizei). Deswegen halte dich an den Tipp von HighQ und lasse ihm vom Gericht sein Verhalten verbieten.Eine andere Möglichkeit sehe ich momentan auch nicht. Wenn er allerdings unmittelbar aufdringlich wird und u.U. sogar mit´Gewalt droht, hast du ein Notwehrrecht.

Gruss

Iru

1 Like

Hallo,

den Vorschlägen von HighQ und Irubis könnte nur noch hizuzufügen sein, dass vielleicht auch ein Gespräch mit einer Beratungsstelle wie beispielsweise pro Familia o.ä. zumindest einmal ein subjektives Gefühl der Erleichterung verschaffen kann. Darüber hinaus könnte es vielleicht eine Idee sein, sich nicht nur mit der örtlichen Polizeidienststelle zu unterhalten, sondern gezielt am zuständigen Polizeipräsidium das Gespräch mit dem Kommissariat zu suchen, das für Straftaten gegen Frauen und Kinder eingesetzt ist (müßte m.W. K 2 sein).
Und nicht zuletzt: Gesellschaft suchen! Dabei ist egal, ob Häkelkreis, Fußballmannschaft oder Gesgangsverein. Wichtig ist, dass die Mutter dann nicht nur nicht alleine ist, sondern auch emotionale Bezugspunkte hat und dadurche eine gewisse Steigerung des Selbstwertgefühls erfährt.
Vom Besuch eines Frauen-SV-Kurses würde ich zunächst abraten, da es auf diesem Markt doch äußerst obskure Angebote gibt und ein solcher Kurs nur dann vielversprechend sein kann, wenn er in ausreichendem Maße theoretische Aspekte (Psychologie, Tätertypologie etc.) einbezieht und diesen sogar fast Vorrang einräumt. So etwas sollte also absolut sorgfältigst geprüft werden.

MFG
Cleaner

3 Like

Nö… das ist wirklich erst mal ein Stück Papier und wenn er wieder kommt und sofort gewaltätig wird lässt sich das sicher nicht verhindern.

Er hat dann allerdings gegen gerichtliche Auflagen verstossen was sofortige deutlich erhöhte Konsequenzen mit sich bringt.

Warum einfach, wenns auch kompliziert geht?
Einfach anzeigen, den Kerl! Und zwar wegen Körperverletzung und Nötigung. Das dürfte dann wohl helfen.

Gruß Tom

Hallo,

„Warum einfach, wenns auch kompliziert geht?“

Weil nur jemand, der gerade mal von zwölf bis Mittag denkt, annimmt, dass es dann damit geregelt wäre.

Selbst wenn eine KV tatsächlich bewiesen werden könnte und dann nach einem erhebliche Zeitraum endlich einmal eine Bestrafung ausgeurteilt würde, dann wäre die Mutter immer noch verängstigt, wäre immer noch selbstunsicher und nicht stark genug, den Typen abzuweisen, wenn er einige Wochen später mit Blumen und Pralinen vor der Tür steht und mit treuherzigem Dackelblick verspricht, dass es ja nur ein Ausrutscher war und garniemalsnichtmehr vorkommen würde, da er sich jetzt ja geändert hat, aber sie hätte ihn ja schließlich auch gereizt, also wäre das alles nicht so schlimm.
In Ihrer Selbstunsicherheit sucht sie dann tatsächlich die Schuld bei sich und der Spaß geht in eine neue Runde.

So oder so ähnlich verläuft leider nun mal eine Vielzahl derartiger Fälle. Da helfen schwachstrukturierte Antworten wie „einfach anzeigen“
oder „hau ihm doch auf´s Maul“ halt eben nicht.

MFG
Cleaner

P.S.: Genau solcher Schwachfug ist es der dann von vielen selbst ernannte Frauen-Selbstverteidigern publiziert wird, die selbst erst mal ein oder zwei Jahre einen Kampfsport betreiben. So etwas regt mich derart auf, dass ich manchmal schon überlegt habe, meine eigene Lizenz zurück zu geben.

Geh zur Polizei, die werden dir helfen!

Hallo,

ich poste meinen Beitrag trotz einiger vergangener Tage seit deiner Anfrage:

Bitte unbedingt zur Polizei gehen und H anzeigen. Neben Körperverletzung (§ 233 StGB) könnte hier auch Nachstellung (238 StGB - ein recht neuer Tatbestand) erfüllt sein. Daneben kommen weitere Tatbestände wie Bedrohung (§ 241 StGB) - oder die „schwächere“ Nötigung (§ 240 StGB) in Betracht - aber das muss die Polizei vor Ort herausarbeiten. Deswegen unbedingt hingehen! Sonst verändert sich nichts!

Die Polizei hat dann auch nach Prüfung des Falles ggf. Möglichkeiten direkt tätig zu werden (z.B. Ansprache des H und Hinweis auf Konsequenzen - das hat in dem ein oder anderen Fall bereits geholfen!). Die Polizei kennt auch Ansprechpartner für Beratungs- und Hilfsangebote.

Daneben gibt es den hier bereits angesprochenen Weg über das Gericht Verfügungen zu erwirken (aber dafür bin ich kein Spezialist).

[Die Tatbestände aus dem StGB können hier: http://bundesrecht.juris.de/stgb/ nachgelesen werden]

Grüße
Skull