Gewaltverherrlichender Leserbrief: Wer ist zuständig?

Hallo!

auf der Website einer ausländischen Tageszeitung findet
sich ein Leserbrief, der ziemlich anrüchig daher kommt.

Auf eine vorausgehende Leserzuschrift, man sollte eine bestimmte
Person das Grinsen mit einer „hübschen Schlinge“ austreiben, empfiehlt der nachfolgende
Schreiber als Antwort darauf, diese Person doch besser in die „Gaskammer“ zu
schicken.

Originaltext: „That smirk needs to be wiped off the face
of xxxx. I think a nice noose might do the trick.“

Antwort: „Gas chamber would fit him better.“

Frage: Wird so etwas hier in Deutschland juristisch
verfolgt, auch wenn es keine deutsche Website ist, auf der das zu lesen ist? Kümmert
sich die Bundesanwaltschaft resp. der Generalbundesstaatsanwalt darum?

Danke im Voraus für die Antworten!

Gruß

ER

Hallo

Wie sagte mal jemand „Unsere Kanonen schießen nur bis Aachen“ .
Also Deutschland ist da nicht zuständig. Da ist das Land zuständig in
dem diese Zeitung existiert. Aber es ist auch anzunehmen, das bei
dieser Zeitung Leute sitzen, die das kontrollieren.
Sollte also morgen gelöscht werden.

Gruß

Danke für die Antwort. Mal sehne ob Du recht hast.
Vor ein paar Tagen las man in besagter Zeitung (eine der drei größten eines demokratischen
Landes) in einem Leserbrief, man solle Atombomben über Deutschland abwerfen –
da wurde nichts gelöscht.

Als ein Leserbriefschreiber ein Mal empfahl, man solle
die Bevölkerung des Nachbarlandes „ausrotten bis zu den Wurzeln“, gelang es
mir, eine Antwort zu platzieren mit dem Hinweis, dies sei ein Zitat von Adolf
Hitler. Gegenantwort: Na und??

Der Beitrag wurde gelöscht – welcher? Na, meiner! Sein
Beitrag blieb im Netz stehen…

Gruß

PS. Gerade (10.04.2016) empfiehlt ein Leser, sein Land
solle doch Brüssel als Hauptstadt der EU nuklear angreifen (die Zeitung ist
übrigens NICHT araberfreundlich…)

Hallo,

in einigen Ländern der Welt - in ziemlich vielen sogar - gibt es keinen Straftatbestand der Volksverhetzung. Man geht davon aus, dass die freie Meinungsäußerung ein so hohes Gut ist, dass man es auch bei den radikalsten Ansichten nicht einschränken sollte.

(Mir ist durchaus bewusst, dass einige dieser Länder sehr rechte oder sehr linke Propaganda tolerieren - vor allem gegenüber Minderheiten, anderen Staaten, deren Bevölkerung oder Politiker - aber bei Kritik an der herrschenden Partei, der gewählten Regierung, einzelner Repräsentanten der Regierung oder denen sehr nahe stehenden Personenkreisen, rigide durchgreifen.)

Grüße

Hallo,

schon einmal das schöne Lied

Gedanken sind frei…

gehört ??

Glaubst du ernsthaft, man könne mit Gesetzen dagegen vorgehen ???

Hallo,

ein Jurist mit genauer Kenntnis dieses Themas erklärte
mir gerade, solche Leserbriefe seien zumindest in Deutschland strafbar, da sie
eine Aufforderung zu einer Straftat enthalten, zumal gegen eine direkt benannte
Person.

Das habe mit freier Meinungsäußerung nichts zu tun.

Grüße

ER

Das „Pikante“ daran ist nur, dass die Basis des Schreibers
ein Volk ist, das den schlimmsten Genozid aller Zeiten durchleben musste und
nun mehr oder weniger genauso unmenschlich agiert.