Gewebe?

Hallo

Also ich wollte ein Gewerbe anmelden…

Aber ich habe so gut wie keine Ahnung vom Gewerbe kann mir jemand sagen was ich beachten muss.

Was das Kostet usw…

Also alles was ich für den Anfang jetzt wissen muss…!!

Und giebt es Unterschiede bzw muss ich etwas beachten bei einem Gewerbe für ein Reisebüro?

Hallo,

Aber ich habe so gut wie keine Ahnung vom Gewerbe kann mir
jemand sagen was ich beachten muss.

Da gibt es immer recht informative Broschüren der IHK’s. Hier z.B. durch Google gefunden:

http://www.potsdam.ihk24.de/produktmarken/recht_und_…

http://www.darmstadt.ihk24.de/produktmarken/starthil…

http://www.ihk-koeln.de/Navigation/FairplayRechtUndS…

Was das Kostet usw…

Du benötigst einen Gewerbeschein. Der kostet je nachdem so um die 15,00 Euro.

Also alles was ich für den Anfang jetzt wissen muss…!!

Es gibt einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro, bis zu dem keine Gewerbesteuer fällig wird. Darüber hinaus muss Gewerbesteuer abgeführt werden.

Und giebt es Unterschiede bzw muss ich etwas beachten bei
einem Gewerbe für ein Reisebüro?

Weiss ich nicht.

VG
Sebastian

Also alles was ich für den Anfang jetzt wissen muss…!!

noch ein Link: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Und giebt es Unterschiede bzw muss ich etwas beachten bei
einem Gewerbe für ein Reisebüro?

Such mal nach Reiseverkehrskaufleuten;
die müssten dazu was sagen können.

Gruß JoKu

Servus,

Und giebt es Unterschiede bzw muss ich etwas beachten bei
einem Gewerbe für ein Reisebüro?

ja. Reisebüro ist „von klein an“ in zweierlei Hinsicht eine sehr fummelige Sache, etwas für ausgesprochene Fäns der Materie sozusagen:

(1) Abrechnungsmodalitäten: Bei den Abrechnungen mancher Veranstalter, Transporteure etc. durchzusteigen, ist eine Wissenschaft für sich. Man kommt aber gar nicht drum herum, weil man ja in einigem Umfang mit „fremdem Geld“ d.h. dem der Kunden umgeht. Es empfiehlt sich, von Anfang an Bücher zu führen und zu bilanzieren: Auf diese Weise lässt sich der Papier- und Zahlendschungel 1:1 spiegelbildlich abbilden, das kann ziemlich hilfreich sein.

(2) Behandlung der Umsatzsteuer: Man wird nicht gut um die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen - § 25 UStG - und um die Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungen - § 3b UStG, §§ 2 - 7 UStDV - herum kommen, sich außerdem mit dem Ort einer sonstigen Leistung - § 3a UStG - beschäftigen müssen. Das sind Dinge, die Themen bei der entsprechenden Berufsausbildung sind, „Quereinsteiger“ haben damit hie und da ihre liebe Not.

Schöne Grüße

MM
(durfte mal einen Monat Pierre et Vacances buchen - nicht harmlos, das…)