Gewerbe

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,

Frage nicht aus Elektronik, aber Sie sollten es auch wissen,
eine Person mit IHK-Abschlüß „Elektroniker für Geräte und Systeme“ hat festes Job und will nebenbei für selbe Firma einige Elektronikplatinen reparieren.

Er hat vor sich selbständig melden, 1 Person auf Teilzeit einstellen und ein Vertrag über o.g. Platinenbehandlung abschliessen. Wird defekte Platinen selbst abholen, reparieren und zurück bringen.
Einbau, Endtest Sicherheitstest und Verantwortung bleibt bei die Firma,

Es gibt bestimmt 1000 Vorschriften dass man dabei beachten muss und Anforderungen für Reparaturen. Frage: wie konnte es funktionieren ohne Aufwand? Wenn im Vertrag nicht Reparatur, sondern z.b. „Testen“ steht, oder „Behandlung“ oder.
Was darf man überhaupt in Gewerbeanmeldung schreiben? Ist ein Meisterbrief notwendig für alle tätigkeiten ODER darf ein Elektroniker was tun?

Hat jemand eine Idee / Erfahrung?

Sorry Herr Torg;

Leider nicht mein Fachgebiet.

Gruß

Liebe/-r Frager/-in,

… und will nebenbei für selbe Firma
einige Elektronikplatinen reparieren.

Angestelltsein und selbstständig als Lieferant für die selbe Firma als Lieferant geht nur selten.
Da müssten die Tätigkeitsbereiche schon sehr verschieden sein. Ansonsten ist es eher Scheinselbständigkeit und führt zu Ärger/Problemen.

Vertrag über o.g. Platinenbehandlung
abschliessen.

Wie immer man das nennt:
Ist dem angehenden Gewerbler klar, was ihm blühen könnte, wenn die behandelten Platinen ausfallen oder Schäden verursachen und er dann Haftungsansprüche „an der Backe“ hat??

Wenn dann auch noch 230Volt im Spiel sind, wird es ohne Elektro-Meisterbrief nicht gehen.

Gruß JK

Danke,