Gewerbe

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe mir nun stundenlang alle Infos zum Hilfs- und zum Nebengewerbe zusammen gesammelt, kenne die entsprechenden §§ der HWO- habe aber leider noch immer keine konkrete Antwort auf folgende Frage gefunden:

Eine Tischlerei möchte einem Tischlergesellen die Möglichkeit bieten, für die Tischlerei als Selbständiger Arbeiten zu übernehmen. Dafür würde die Tischlerei dem Gesellen zu bestimmten Zeiten die Werkstattnutzung ermöglichen. Über die so erfolgte Arbeit soll der Geselle dann der Tischlerei eine Rechnung schreiben.

Der Geselle hat keinen Gewerbeschein bekommen, da die HWK den Meisterbrief fordert. Die Ausnahmebedingungen, um auch ohne Meisterbrief in die Handwerkerrolle eingeschrieben zu werden, erfüllt der Geselle nicht (ihm fehlen die Jahre in leitender Position).

Kann hier ein Neben- oder Hilfsgewerbe gegründet werden? Wenn ja, wie?

Ich bedanke mich für jede Hilfe!

Gewerbeschein für Tischlerarbeiten
Hallo,
unsere Subunternehmer haben meist einen Gewerbeschein für " Montage von vorgefertigten Bauteilen" oder einen Reisegewerbeschein. Wir beschäftigen regelmäßig solche Leute für Montagen und Werkstattarbeit. Hat noch kein Betriebsprüfer je beanstandet.
Gruß
Friedrich