Ein Gewerbe wird normalerweise nicht rückwirkend „gelöscht“ sondern maximal rückwirkend abgemeldet. Man kann das Gewerbe auch rückwirkend zeitgleich zum Tag der Anmeldung abmelden!
ABER VORSICHT: Die verspätete Ab,- An,- oder Ummeldung ist gleichbedeutend mit einer Ordnungswidrigkeit! Somit besteht die Gefahr eines Verwarnungs- oder Bußgeldes!
Hi, Naja immerhin hat hier die Behörde selbst den größeren Fehler gemacht, denn die sind dazu da so etwas zu wissen, und hätten eben gar keinen Gewebeschein ausstellen dürfen.
Vielleicht ist es aber einer der Berufe die beide Möglichkeiten zulassen.
das ist ein absoluter Grenzfall und darf nie und nimmer zu einer Ordnungswidrigkeit führen.
Und allein schon aus der Berufsangabe muss der IHK klar sein, dass hier in der Regel keine Beitragspflicht bestehen kann.
Eine Tagesmutter kann aber IHK-zertifiziert sein, was dazu führt, dass die IHK eine gewerbliche Tätigkeit selbst verneint.