Hallo,
angenommen, jemand habe vor 6 Jahren ein Gewerbe angemeldet und irgendwann bemerkt, dass er eigentlich eine freiberufliche Tätigkeit ausführt.
Dem Finanzamt hätte er es mitgeteilt und die waren damit zufrieden.
Nun ginge es aber um die IHK-Beiträge, welche Freiberufler nicht zahlen müssten.
Daher die Frage, ob das Gewerbe rückwirkend abgemeldet oder die Anmeldung storniert werden?
Danke und Gruß
Didi