Gewerbe 6 Jahre rückwirkend abmelden?

Hallo,

angenommen, jemand habe vor 6 Jahren ein Gewerbe angemeldet und irgendwann bemerkt, dass er eigentlich eine freiberufliche Tätigkeit ausführt.

Dem Finanzamt hätte er es mitgeteilt und die waren damit zufrieden.

Nun ginge es aber um die IHK-Beiträge, welche Freiberufler nicht zahlen müssten.

Daher die Frage, ob das Gewerbe rückwirkend abgemeldet oder die Anmeldung storniert werden?

Danke und Gruß
Didi

Hallo,

mittels Kopie des Steuerbescheides nachweisen, dass keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Gleichzeitig um Löschung aus der Kartei bitten.

Gruß
Lawrence

Hi Lawrence,

Danke!

Und herzlichen Glückwunsch zum Gruppensieg…

Gruß
Didi

Ein Gewerbe wird normalerweise nicht rückwirkend „gelöscht“ sondern maximal rückwirkend abgemeldet. Man kann das Gewerbe auch rückwirkend zeitgleich zum Tag der Anmeldung abmelden!
ABER VORSICHT: Die verspätete Ab,- An,- oder Ummeldung ist gleichbedeutend mit einer Ordnungswidrigkeit! Somit besteht die Gefahr eines Verwarnungs- oder Bußgeldes!

Gruß
Robert

Hi, Naja immerhin hat hier die Behörde selbst den größeren Fehler gemacht, denn die sind dazu da so etwas zu wissen, und hätten eben gar keinen Gewebeschein ausstellen dürfen.
Vielleicht ist es aber einer der Berufe die beide Möglichkeiten zulassen.

OL

Hi,

Vielleicht ist es aber einer der Berufe die beide Möglichkeiten zulassen.

Tagesmutter.

Gruß
Didi

Hallo,

das ist ein absoluter Grenzfall und darf nie und nimmer zu einer Ordnungswidrigkeit führen.

Und allein schon aus der Berufsangabe muss der IHK klar sein, dass hier in der Regel keine Beitragspflicht bestehen kann.
Eine Tagesmutter kann aber IHK-zertifiziert sein, was dazu führt, dass die IHK eine gewerbliche Tätigkeit selbst verneint.

Gruß
Lawrence

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