angenommen, bei einem Gewerbler (bisher keine Kleinunternehmerregelung) macht das jetzige Gewerbe keinen Gewinn mehr und er meldet er es definitiv ab.
Sicherlich kann er im selben Jahr und sogar im selben Monat ein neues Gewerbe mit einer anderen Geschäftsidee anmelden.
Kann er für dieses Gewerbe dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Oder muss bei dieser Art Änderung mindestens ein Jahreswechsel dazwischen liegen?
Oder ist er auch bei einem Wechsel des Gewerbes (als Person) an die 5-Jahres-Frist gebunden?
Die Kleinunternehmerregelung ist im Umsatzsteuergesetz geregelt (§ 19 UStG). Hierin sind Umsatzgrößen festgelegt, die der K. nicht überschreiten darf, damit K. diese Regelung in Anspruch nehmen darf.
Die Kleinunternehmerregelung bedeutet, dass K. keine Umsatzsteuer bezahlen muss, aber auch keine Vorsteuer (Umsatzsteuer, die er an andere Unternehmer bezahlt) von Finanzamt erstattet bekommt.
K. kann jeder Zeit die Kleinunternehmerregelung (so weit er die Umsatzgrößen nicht überschreitet) in Anspruch nehmen. - Hierzu muss er nur auf der Umsatzsteuererklärung auf der ersten Seite, die entsprechende Stelle ankreuzten.
Bei K. ist es so, dass wenn er ein Unternehmen aufgibt und ein neues aufnimmt, müssten wohl bei Umsatzzahlen für den Jahreszeitraum zusammengezählt werden.
Aber Vorsicht, sollte K. sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, ist er 5 Jahre daran gebunden.
Jens-Uwe
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K. kann jeder Zeit die Kleinunternehmerregelung (so weit er
die Umsatzgrößen nicht überschreitet) in Anspruch nehmen. -
Hierzu muss er nur auf der Umsatzsteuererklärung auf der
ersten Seite, die entsprechende Stelle ankreuzten.
Nein.
Der Mensch X, der in der Frage beschrieben wurde ist bereits ein nicht-Kleinuntenehmer
und kann da nicht plötzlich von runter. - Erst nach 5 Jahren
Bei K. ist es so, dass wenn er ein Unternehmen aufgibt und ein
neues aufnimmt, müssten wohl bei Umsatzzahlen für den
Jahreszeitraum zusammengezählt werden.
Das vermute ich auch, aber ich tät’s gerne wissen
Aber Vorsicht, sollte K. sich für die Kleinunternehmerregelung
entscheiden, ist er 5 Jahre daran gebunden.
M. W. nein;
nur bei Wechsel in derRichtung von nicht-KU zu KU gibt es die 5-Jahresfrist
In meiner Frage ging es darum, ob ein jetziger nicht-Kleinunternehmer (Umsatz in 2007 weit unter 17.500€)
jetzt sein Gewerbe dicht machen kann und in diesem Jahr oder sogar im gleichen Monat ein anderes Gewerbe mit „nur“ Kleinunternehmer-Regelung beginnen kann.
Oder geht das nicht, weil nicht ein Gewerbe, sondern er als Person
an die 5-Jahresfrist gebunden ist?
Die Regelung ist leider an die Prson gebunden. - Es stellt sich aber die Frage wann sind die 5 Jahre vorbeigewesen. Sind die 5 Jahre in 2007 vorbeigewesen, müßte es u.U. möglich sein die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. - Einfach mal den Fianzbeamten fragen, der für die Entscheidung zuständig ist.
Jens-Uwe
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Die Regelung ist leider an die Prson gebunden. - Es stellt
sich aber die Frage wann sind die 5 Jahre vorbeigewesen. Sind
die 5 Jahre in 2007 vorbeigewesen, müßte es u.U. möglich sein
die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. - Einfach
mal den Fianzbeamten fragen, der für die Entscheidung
zuständig ist.