Gewerbe: Ab dem ersten Tag anmelden?

Hallo,

ich habe da eine Frage. Also, Übersetzen gehört ja zu den freien Berufen, dafür muss man kein Gewerbe anmelden. Ich habe allerdings auch ein Gewerbe angemeldet, für Sekretariatstätigkeiten und Marketing-Assistenz.

Nun habe ich aber während der WM hier Stadtführungen in spanischer Sprache gehalten. Ohne allerdings dafür extra noch mal ein neues Gewerbe anzumelden. Das ist mir erst hinterher eingefallen.

Ist das schlimm? … Ich will in Zukunft vielleicht noch öfter Führungen machen; ist gerade noch in der Schwebe. Muss ich da gleich das Gewerbe ummelden, oder kann man so etwas auch erst einmal „antesten“ und dann bei Erfolg das Gewerbe ummelden bzw. die Gewerbeanmeldung erweitern?

Und ist es eigentlich egal, was da alles drinsteht? Habe mir nämlich überlegt, nebenbei noch mit antiquarischen Büchern und ähnlichem zu handeln. Kann das auch noch mit zu dem Sekretärinnen-Gewerbe, oder brauche ich dann wirklich zwei Gewerbe?

Ach ja: Versteuert wird der magere Gewinn der Stadtführungen natürlich. Darum geht es nicht. Die Frage ist halt nur, ob man neue Dienstleistungen erst einmal antesten kann, bevor man gleich das Gewerbe ummeldet.

Schöne Grüße

Petra

Hi Petra,

Nun habe ich aber während der WM hier Stadtführungen in
spanischer Sprache gehalten. Ohne allerdings dafür extra noch
mal ein neues Gewerbe anzumelden.

Das könnte auch freiberuflich sein: http://www.hd-fuehrungen-mit-flair.de/
In dem Bereich kenne ich mich aber nicht aus.

Und ist es eigentlich egal, was da alles drinsteht? Habe mir
nämlich überlegt, nebenbei noch mit antiquarischen Büchern und
ähnlichem zu handeln. Kann das auch noch mit zu dem
Sekretärinnen-Gewerbe, oder brauche ich dann wirklich zwei
Gewerbe?

Solange du nicht in den Bereich der erlaubnispflichtigen Gewerbe oder den Handwerkskammern in die Quere kommst, ist „fast egal“, was in der Gewerbeanmeldung steht.

Probier also in Ruhe den Weg aus, der dir erfolgversprechend erscheint. Deine Gewerbeanmeldung ergänzen kannst du immer noch.

Die Frage ist halt nur, ob man neue Dienstleistungen erst
einmal antesten kann, bevor man gleich das Gewerbe ummeldet.

Das kannst du ohne Bedenken so machen.

mfg Ulrich

Hallo,

Ach ja: Versteuert wird der magere Gewinn der Stadtführungen
natürlich.

Das ist dem Finanzamt auch das wichtigste.

Die Frage ist halt nur, ob man
neue Dienstleistungen erst einmal antesten kann, bevor man
gleich das Gewerbe ummeldet.

Würde ich so machen. Warum ummelden, wenn Du es dann (warum auch immer) doch nicht weiterführen würdest.
Eine Bekannte von uns macht Stadt- und Reiseführungen (deutsch, spanisch, englisch in den umliegenden Großstädten) fast ausschließlich und es bringt ihr gut was ein.

Schöne Grüße
JoKu